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Töchter laufend geohrfeigt und bedroht? Großes Schweigen nach Gewaltvorwürfen

14.10.2026 • 18:00 Uhr
Töchter laufend geohrfeigt und bedroht? Großes Schweigen nach Gewaltvorwürfen
Prozess am Landesgericht Feldkirch. Hartinger

53-jähriger Familienvater aus der Kummenbergregion von Töchtern angezeigt. Vor Gericht schwiegen dann aber sämtliche geladenen Angehörigen.

Häusliche Gewalt spielt sich meist hinter verschlossenen Türen ab. Nicht selten stehen Gerichte vor dem Problem, dass Betroffene zunächst bei der Polizei Anzeige erstatten, später aber nicht mehr gegen ihre Angehörigen aussagen wollen. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein. Für die Justiz kann das erhebliche Folgen haben. Denn ohne verwertbare Zeugenaussagen lässt sich ein Tatvorwurf mitunter nicht mehr nachweisen.

So geschehen in einem Strafverfahren am Landesgericht Feldkirch gegen einen türkischen Staatsbürger aus der Kummenbergregion. Der 53-jährige Vater von vier Kindern im Alter zwischen sieben und 23 Jahren, musste sich wegen des Vorwurfs der fortgesetzten Gewaltausübung verantworten. Zwei seiner Töchter hatten ihn bei der Polizei angezeigt und schwer belastet.

Regelmäßig Ohrfeigen verteilt

Laut Anklage soll der Mann seine zweitjüngste Tochter zwischen Februar 2022 und August 2026 regelmäßig geohrfeigt haben. Die Übergriffe hätten teilweise Rötungen und Hämatome verursacht. Auch gegenüber seiner drittjüngsten Tochter soll der Angeklagte über Jahre hinweg gewalttätig geworden sein. Ihr habe er zwischen 2020 und August 2026 regelmäßig Ohrfeigen versetzt und weitere Schläge angedroht. Beide Töchter waren während der angeklagten Zeiträume zumindest zeitweise noch minderjährig.

Alle Zeugen schwiegen

Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Nähere Angaben zu den Vorwürfen wollte er nicht machen. Damit kam den Aussagen seiner Töchter im Beweisverfahren besondere Bedeutung zu.
Doch die beiden jungen Frauen wollten vor Gericht nicht mehr gegen ihren Vater aussagen. Sie machten von ihrem gesetzlichen Aussagebefreiungsrecht Gebrauch. Ebenso verhielten sich die älteste Tochter und die Ehefrau des Angeklagten.

Damit haben sich sämtliche vier geladenen Zeuginnen der Aussage entschlagen.
Das hatte unmittelbare Auswirkungen auf die Beweislage. Denn die früheren polizeilichen Angaben der beiden Töchter durften nicht als Beweismittel verwertet werden. Damit fehlten dem Gericht jene Aussagen, auf denen die Vorwürfe gegen den Familienvater beruhten.

Freispruch

Nach der Strafprozessordnung sind Angehörige grundsätzlich von der Pflicht befreit, gegen einen Beschuldigten auszusagen. Dieses Recht gilt auch dann, wenn sie zuvor gegenüber der Polizei Angaben gemacht haben. Im konkreten Verfahren blieb somit lediglich die bestreitende Verantwortung des Angeklagten. Weitere verwertbare Beweise, die eine Verurteilung ermöglicht hätten, lagen nicht vor.
Richter Alexander Wehinger sprach den Familienvater deshalb vom Vorwurf der fortgesetzten Gewaltausübung rechtskräftig frei.