Sozialhilfe: Armutskonferenz deponierte Forderungen

Die Armutskonferenz hat am Donnerstag vor dem Sozialministerium in Wien einmal mehr ihre Forderungen zur geplanten “Sozialhilfe NEU” deponiert. Auf aus Karton gebauten “Bausteinen” wurden die Anliegen vorgebracht, darunter “Mindeststandards, Mindestsätze (statt Höchstsätze)”, “Kindermehrbetrag für Geringverdiener:innen” oder “Freiheitshilfen statt Zwangskarten”. Die Verhandlungen zum neuen Gesetz laufen unterdessen weiter, erklärte Ministerin Korinna Schumann (SPÖ).
Es gebe “viele vergessene und verschwiegene Probleme in der Sozialhilfe”, betonte die Armutskonferenz rund um Sozialexperte Martin Schenk. Man setzt hier die “Bausteine für ein Sozialhilfegesetz, das hinschaut, wo viele wegschauen, das die blinden Flecken der Debatte aufgreift”.
Konkret funktioniere etwa die Soforthilfe nicht, die Wohnkosten seien “nicht tragbar”, Härtefallregeln würden fehlen und Menschen mit Behinderungen werde ein selbstbestimmtes Leben verweigert. Übersehen würden auch psychisch Erkrankte, gewaltbetroffene Frauen allein gelassen.
Zahlreiche Forderungen für “Sozialhilfe NEU”
Gefordert werden seitens der Armutskonferenz u.a. verbindliche Mindeststandards seitens des Bundes für die Absicherung des Wohnbedarfs. Diese müssten “den tatsächlichen angemessenen und ortsüblichen Miet-, Betriebs- und Energiekosten sowie deren Entwicklung Rechnung tragen”, hieß es in einer Pressemitteilung der NGO. “Am Vernünftigsten wäre, die tatsächlichen nachgewiesenen Mietkosten zu gewähren”. Alternativ wäre etwa eine verpflichtende Wohnkostenpauschale (anstatt wie aktuell als Kann-Bestimmung).
Menschen mit Behinderungen
Einen Systemwechsel wünscht sich die Armutskonferenz für Menschen mit Behinderungen. Zwar sieht der Entwurf in diesem Bereich bereits eine Verbesserung vor: Die sogenannte “Klagsverpflichtung” soll ab dem 25. Lebensjahr wegfallen. Der Hintergrund: Sozialhilfe wird Antragstellern oft nur dann gewährt, wenn die Eltern nicht für den Unterhalt ihrer (auch erwachsenen) Kinder sorgen können. Um das zu klären, müssen Kinder ihre Eltern grundsätzlich verpflichtend auf Unterhalt klagen (die Klagsverpflichtung wurde in der Vergangenheit je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt).
Der Armutskonferenz geht dies aber nicht weit genug: “Volljährige Menschen mit Behinderungen brauchen eine eigenständige sozialhilferechtliche Absicherung – unabhängig davon, ob sie bei Eltern, in betreuten Wohngemeinschaften oder anderen Unterstützungssettings leben.” Daher sollte für die Betroffenen eine “eigene Haushaltsgemeinschaft” eingeführt werden, womit sie auch Anspruch auf Sozialhilfe haben – unabhängig von deren Wohnort.
Gefordert werden auch schnellere Sofort- und Überbrückungshilfen, kürzere Entscheidungsfristen (statt wie aktuell 3 Monate) sowie eine Pflicht zum schriftlichen Bescheid.
Kindermehrbetrag und Gegenfinanzierung
Der von der SPÖ vorgeschlagenen Erhöhung des Kindermehrbetrages von derzeit 700 auf 1.000 Euro schließt sich die Armutskonferenz an. Hier müsse aber auch die sogenannte “Take up Rate” erhöht werden – derzeit würden nur rund 50 Prozent der Anspruchsberechtigten dieses Instrument auch nutzen. Daher schlägt die Armutskonferenz eine automatisierte Auszahlung mit der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung vor.
Zur Gegenfinanzierung schwebt der NGO eine “fairere” Gestaltung des aktuellen Familienbonus vor: Mit steigendem Einkommen soll der Anspruch kontinuierlich sinken, bei sehr hohen Einkommen vollständig entfallen.
Statt der vorgesehenen “ineffizienten” Karten- und Gutscheinsysteme plädiert die Armutskonferenz für “wirksame Dienstleistungen & Support”. Als Beispiel genannt wird etwa eine Jause am Vormittag.
Schumann: Verhandlungen mit Regierungspartnern
Im Sozialministerium verwies man auf die laufenden Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern SPÖ, ÖVP und NEOS. “Wir haben einen guten und ausgewogenen Entwurf für die Sozialhilfe NEU vorgelegt. Jetzt geht es darum, diesen mit unseren Regierungspartnern weiterzuverhandeln und zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen”, erklärte Sozialministerin Schumann in einem schriftlichen Statement gegenüber der APA.
Einmal mehr unterstrich sie ihre bekannte Position: “Für mich ist klar: Sozialhilfe muss schützen, aber sie darf keine Einbahnstraße sein. Wer Unterstützung braucht, soll sie bekommen. Wer arbeiten kann, muss aber auch seinen Beitrag leisten und Schritt für Schritt wieder auf eigenen Beinen stehen.” Deshalb wolle man mit den vorgesehenen Integrationsphasen “klare Verbindlichkeit” schaffen: “Wer Sozialhilfe bezieht und arbeitsfähig ist, soll nicht dauerhaft im System bleiben, sondern gezielt in Integration, Qualifizierung und Beschäftigung kommen.”
Auch verwies Schumann auf geplante Maßnahmen für Kinder: “Mit unserem Kinderpaket wollen wir Kinder aus Familien mit niedrigen Haushaltseinkommen gezielter unterstützen – unabhängig davon, ob ihre Eltern Sozialhilfe beziehen oder nicht.” Entscheidend sei, dass es “klare Regeln und klare Erwartungen” brauche. “Sozialhilfe soll Menschen auffangen, wenn sie sie brauchen – aber sie soll auch dabei helfen, wieder herauszukommen. Integration muss verbindlich sein, der Weg in Arbeit muss das Ziel sein und bei den Kindern müssen wir gezielt ansetzen.”