Später Prozess um in Wien niedergestochenen Opernsänger

02.11.2026 • 21:30 Uhr
Später Prozess um in Wien niedergestochenen Opernsänger

Am Dienstag wird am Landesgericht gegen einen Mann verhandelt, der am 9. Mai 2013 vor dem Justizministerium in der Innenstadt einen Opernsänger niedergestochen haben soll. Der Künstler erlitt eine Verletzung im Bereich des linken Rippenbogens, die Klinge beschädigte die Milz und bewirkte eine Einblutung in die Bauchhöhle. Die Staatsanwaltschaft Wien geht davon aus, dass der Täter den Mann vorsätzlich töten wollte.

Der nunmehr 41-Jährige wird sich allerdings nicht wegen versuchten Mordes vor Geschworenen verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft hat gemäß § 21 Absatz 1 StGB seine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum (FTZ) beantragt. Laut einem eingeholten psychiatrischen Gutachten war der Akademiker infolge einer paranoiden Schizophrenie zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig.

Verteidiger hinterfragt “Selbstanzeige”

Auf die Spur des 41-Jährigen kam man erst, weil dieser am 31. Dezember 2025 zur Polizei ging und eine “Selbstanzeige” erstattete. Er behauptete, mehrere “Kapitalverbrechen” begangen zu haben. Für Verteidiger Daniel Strauss ist dieses “Geständnis” fragwürdig. Es gebe keinen Beweis, dass es sich beim 41-Jährigen um den Täter handelt, nachdem die Wiener Polizei über Jahre hinweg vergeblich gesucht hatte, sagte Strauss im Vorfeld der Verhandlung.