35 Kilo Cannabis und ein Handy: Angeklagter beharrt auf Legalität

Ein 44-Jähriger soll aus der Untersuchungshaft heraus einen Cannabistransport geplant haben. Lange schweigt er zu den Vorwürfen, ehe seine Worte Fragen aufwerfen.
Der 44-jährige Angeklagte hält sich lange Zeit bedeckt. Er möchte keine Angaben zu Einkommen, Vermögen und Schulden machen, selbst zu den Vorwürfen äußert er sich erst spät. Diese wiegen allerdings schwer: Selbst nach Ausscheiden eines Teils der Anklage beträgt das mögliche Strafmaß bei einem Schuldspruch ein bis 15 Jahre Gefängnis.
35 Kilogramm Cannabiskraut
Die Anklagevorwürfe betreffen unter anderem Schmuggel von kiloweise Kokain und Cannabis. Was das Kokain anbelangt, hinterfragt die Verteidigung etliche Punkte, darunter die Beschaffung der belastenden Daten. Sie stellen zudem eine mögliche Doppelverfolgung in den Raum und dass auf Sprachnachrichten überhaupt nicht der Angeklagte zu hören ist. Dem Antrag auf Ausscheiden dieser Punkte wird stattgegeben.
Nun wird dem 44-Jährigen vorgeworfen, sich während seiner Untersuchungshaft ein Handy besorgt zu haben, um den Transport von 35 Kilogramm Cannabiskraut aus der Schweiz nach Österreich zu organisieren. Für die Fahrt soll er seinem damaligen Zellengenossen 10.000 Euro geboten haben. Denselben Mann habe er lange mit dem Versprechen hingehalten, für diesen den Kontakt zu einem Drogendealer herzustellen. Der Transport wurde nicht durchgeführt.
Ungefragte Antworten
Der fragliche Mann wird als Zeuge einvernommen. Dieser schweigt ebenfalls die meiste Zeit, quittiert Fragen mit: “Ich bleibe bei meiner Aussage vor der Polizei”. Allerdings macht er dennoch drei Angaben, nach denen während des Prozesses nie konkret gefragt werden.
Erstens, habe es sich um CBD gehandelt, also Cannabiskraut, welches nur eine niedrige Menge des psychoaktiven Stoffes THC enthält. Dieses ist in der Schweiz und in Österreich legal. Zweitens, hätte das CBD nie aus der Schweiz gebracht werden sollen. Drittens, der Transport kam ohnehin nicht zustande.
Teilgeständnis
Schließlich machte der Angeklagte doch noch Angaben. Er gesteht, seinen Zellengenossen mit dem Versprechen eines Kontaktes hingehalten zu haben. Das sei aber seine einzige illegale Tat gewesen. Beim CBD habe es sich um legale Ware gehandelt, was Staatsanwalt Simon Mathis zur Frage verleitet, warum das Geschäft dann so abgewickelt werden sollte. Wenn alles legal gewesen sei, hätte theoretisch die Frau des Angeklagten den Transport erledigen können.
Der 44-Jährige erklärt sich damit, dass bei solchen Verkäufen meist Männer anwesend seien. Diese seien nicht immer vertrauenswürdig. Außerdem habe er die Produkte nur verkaufen wollen, um seine Familie zu versorgen. Während der Untersuchungshaft habe er sich irgendwann angefangen Sorgen zu machen.
Die Verteidigung stellt nochmals Beweisanträge. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Franziska Klammer lehnt jedoch alle als “unzulässige Erkundungsbeweise” ab.
Fünf Jahre Freiheitsstrafe
In seinem Schlussplädoyer weist der Staatsanwalt auf den Umstand hin, dass der Zeuge ungefragte Angaben machte. Diese decken sich mit der Verteidigungsstrategie des Angeklagten. Zum Wahrheitsgehalt findet Mathis deutliche Worte: “Glauben kann man viel, ich glaube es nicht.”
Der Schöffensenat sieht das ähnlich und spricht den Angeklagten wegen Suchtgifthandels schuldig. Über den 44-Jährigen wird eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren verhängt.
Die Vorsitzende erklärt, dass für die Abwicklung legaler Geschäfte kein Handy ins Gefängnis geschmuggelt werde. Zudem hebt sie nochmals die massive Menge an Cannabis hervor. “Mit so einer großen Menge Cannabis kann man der Gesellschaft massiv schaden.”
Mildernd wirken das teilweise Geständnis und dass die Taten beim Versuch blieben. Erschwerend stehen demgegenüber die massive Überschreitung der Grenzmenge, das Zusammenkommen von zwei Verbrechen, die Verwirklichung mehrerer Tatbestände sowie die Vorstrafenbelastung des Mannes.
Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft geben keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.