Später Prozess um in Wien niedergestochenen Opernsänger

Am kommenden Dienstag wird am Landesgericht gegen einen Mann verhandelt, der am 9. Mai 2013 vor dem Justizministerium in der Innenstadt einen Opernsänger niedergestochen haben soll. Der Künstler erlitt eine Verletzung im Bereich des linken Rippenbogens, die Klinge beschädigte die Milz und bewirkte eine Einblutung in die Bauchhöhle. Die Staatsanwaltschaft Wien geht davon aus, dass der Täter den Mann vorsätzlich töten wollte.
Der nunmehr 41-Jährige, der vor über 13 Jahren zugestochen haben soll, wird sich allerdings nicht wegen versuchten Mordes vor Geschworenen verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft hat gemäß § 21 Absatz 1 StGB seine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum (FTZ) beantragt. Laut einem eingeholten psychiatrischen Gutachten war der Akademiker infolge einer paranoiden Schizophrenie zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig.
Verteidiger hinterfragt “Selbstanzeige”
Auf die Spur des 41-Jährigen kam man erst, weil dieser am 31. Dezember 2025 zur Polizei ging und eine “Selbstanzeige” erstattete. Er legte ein zehnseitiges Papier vor, in dem er offenbarte, mehrere “Kapitalverbrechen” begangen zu haben. Unter anderem behauptete er, seinerzeit den jungen Opernsänger niedergestochen zu haben.
Für Verteidiger Daniel Strauss ist dieses “Geständnis” insofern zu hinterfragen, “als die schriftlichen Ausführungen kein exklusives Täterwissen enthalten. Alles, was da drinnen steht, ist seinerzeit in den Zeitungen gestanden”. Für Strauss gibt es keinen Beweis, dass es sich beim 41-Jährigen um den Täter handelt, nachdem die Wiener Polizei über Jahre hinweg vergeblich gesucht hatte.
Zum einen verweist Strauss gegenüber der APA auf Passagen in dem schriftlichen Geständnis, die daran zweifeln lassen, dass der Verfasser bei der Niederschrift geistig vollständig bei Sinnen war. Er werde vom US-Geheimdienst beobachtet, von “Kristallinen” überwacht und beim Duschen von Videokameras gefilmt, führt der 41-Jährige darin etwa aus. Zum anderen wurde laut Strauss ein DNA-Probe, die im Frühjahr 2013 an der Außenseite der Jacke des Opfers entnommen wurde und die vom Täter stammen dürfte, nicht ausgewertet. Man habe die Probe nicht mit den genetischen Merkmalen seines Mandanten abgeglichen.
Verhandlung auf einen Tag anberaumt
Die Verhandlung ist für einen Tag anberaumt. Die Staatsanwaltschaft hat die Unterbringung des Mannes im so genannten Maßnahmenvollzug beantragt, weil nach seiner Person und seinem Zustand mit hoher Wahrscheinlichkeit zu befürchten sei, dass er sonst in absehbarer Zukunft unter dem maßgeblichen Einfluss seiner psychischen Störung eine mit Strafe bedrohte Handlung mit schweren Folgen begehen wird. In einem FTZ ist in einem überwachten Setting eine durchgehende therapeutische Behandlung des 41-Jährigen gewährleistet.