SPÖ- und ÖVP-Senioren fordern Änderungen beim Regress

27.08.2026 • 14:01 Uhr

Die ÖVP- und SPÖ-nahen Seniorenorganisationen beklagen Unterschiede beim Pflegeregress bzw. auch die Tatsache, dass neben den Pensionseinkünften und dem Pflegegeld zwar nicht auf Vermögen, aber auf Gewinne aus ebendiesem zugegriffen werden kann. Gegenüber dem ORF forderten die Seniorenvertreterinnen, dass zumindest Zinsen und Dividenden nicht mehr zur Pflegefinanzierung herangezogen werden sollen. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) will sich des Themas annehmen.

Der Regress auf Vermögen zur Finanzierung der stationären Pflege (etwa in Pflegewohnheimen) wurde mit Gültigkeit 1. Jänner 2018 bundesweit abgeschafft – ebenso der bis dahin mögliche Zugriff auf das Vermögen der Angehörigen der Betroffenen sowie deren Erbinnen und Erben (oder Geschenknehmer), wie man auf APA-Anfrage am Donnerstag auch im Sozialministerium betonte. Je nach Bundesland unterschiedlich werden aber Einkünfte weiterhin zur Finanzierung der Pflege herangezogen. Neben der Pension und dem Pflegegeld können das beispielsweise auch Betriebs- und Zusatzpensionen sowie Vermögenserträge sein – etwa aus Sparguthaben, Lebensversicherungen oder Wertpapieren.

Die Regelungen sind je nach Bundesland und teilweise auch Gemeinden unterschiedlich, daran entzündet sich nun die Kritik, wie der ORF berichtete. So dürften laut Ö1-“Morgenjournal” etwa in Tirol nur 25 Euro pro Jahr an Zinserträgen behalten werden, in Wien hingegen würden diese Erträge erst ab einem Vermögen von 100.000 Euro eingezogen. Kritik übte gegenüber Ö1 die Präsidentin des SPÖ-Pensionistenverbandes, Birgit Gerstorfer, die eine bundeseinheitliche Regelung fordert, wonach auf Zinsen und Dividenden nicht mehr zugegriffen werden darf. Auch die Präsidentin des ÖVP-Seniorenbundes, Ingrid Korosec, sieht das ähnlich: “Wenn man sagt, das Vermögen wird nicht angetastet, dann gehören natürlich Zinsen, die da dann kommen, zum Vermögen dazu.” Der (überparteiliche) Seniorenrat werde darüber beraten und Gespräche mit den Ländern führen, so Korosec.

Schumann will Thema in Pflegeentwicklungskommission besprechen

Aus dem Sozialministerium hieß es dazu in einem schriftlichen Statement, die Abschaffung des Pflegeregresses sei “ein großer sozialpolitischer Erfolg” gewesen. Vom Zugriff auf das Vermögen sei das Einkommen zu unterscheiden: “Pension, Pflegegeld und andere laufende Leistungen können weiterhin zur Finanzierung der stationären Pflege herangezogen werden. Übernehmen Länder, Gemeinden oder Sozialhilfeträger Pflegekosten ganz oder teilweise, können grundsätzlich bis zu 80 Prozent der Pension und Anteile des Pflegegeldes herangezogen werden.” Die konkrete Ausgestaltung liege im alleinigen Zuständigkeitsbereich der Länder und könne daher unterschiedlich sein.

Für Schumann wären österreichweit einheitliche und nachvollziehbare Regeln “ein wichtiger Schritt zu mehr Fairness”. Dies könne “nur durch einen Austausch unter und einer Einigung der neun Länder” gelingen. Schumann wird das Thema deshalb auf die Tagesordnung der nächsten Pflegeentwicklungskommission setzen, um die Positionen der Länder auszuloten, hieß es.

NEOS für Pflegeversicherung

Die NEOS plädierten in einem schriftlichen Statement gegenüber der APA für die Einführung einer Pflegeversicherung. “Wir waren 2017 gegen die Abschaffung des Pflegeregresses. Denn erstens ist es ungerecht, wenn die Steuerzahler die Pflegekosten zur Gänze auch für die Vermögenden übernehmen müssen, die leicht einen Beitrag leisten könnten. Und zweitens hat es dazu geführt, dass heute viele Menschen im Pflegeheim leben, wo sämtliche Kosten von der öffentlichen Hand übernommen werden, obwohl sie auch zu Hause betreut werden könnten, was aber weiterhin großteils privat zu finanzieren ist”, sagte Pflege-Sprecherin Fiona Fiedler.

Ihre Fraktion sei daher dafür, “dass Menschen, die keine private Pflegeversicherung haben, einen Pflegekostenbeitrag leisten”. Langfristig wolle man eine verpflichtende Pflegeversicherung – “damit gäbe es keine von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Regeln und es wäre sichergestellt, dass die Pflege für alle finanzierbar bleibt”, dies sei jetzt nicht der Fall. Für die Gesundheitsversorgung zahle man ja auch Versicherungsbeiträge – “warum sollte das bei der Pflege anders sein”.

FPÖ und Grüne wollen nachbessern

FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch sagte im Ö1-Radio, sie könne sich eine Gesetzesänderung vorstellen und finde es gut, “dass die Seniorenvertreter darauf aufmerksam machen”. Sollte es im Gesetz Mängel geben, “dann werden wir das sicherlich nachbessern im Sinne der Betroffenen”.

Der Grüne Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner erklärte in einer Aussendung, es müsse Schluss sein “mit dem Postleitzahlen-Roulette bei Pflegekosten”. “Je nachdem, in welchem Bundesland jemand lebt, werden laufende Einkünfte unterschiedlich behandelt. Für die Betroffenen ist das oft völlig undurchschaubar und nicht nachvollziehbar und somit hochgradig ungerecht.” Pflege dürfe nicht davon abhängen, auf welcher Seite einer Landesgrenze jemand lebt, erklärte er. Die Abschaffung des Pflegeregresses sei “richtig” gewesen. “Entsprechend kritisch stehen wir allen Versuchen gegenüber, ihn durch die Hintertür wieder einzuführen.”

Auch ÖGB fordert bundeseinheitliche Lösung

Eine bundeseinheitliche Lösung forderte auch der Gewerkschaftsbund (ÖGB). Die Pflegequalität und Sicherheit älterer Menschen dürfe nicht länger vom Wohnort abhängen, erklärte ÖGB-Bundespensionist:innenvorsitzende Monika Kemperle in einer Aussendung. Dass weiterhin bestimmte Einkünfte zur Finanzierung der Pflege herangezogen werden können – wie etwa Betriebs- und Zusatzpensionen sowie Erträge aus Sparguthaben – sei “inakzeptabel und widerspricht dem Geist der Abschaffung des Pflegeregresses”, meinte sie.