Ungarn tritt EU-Staatsanwaltschaft bei – Fördergelder frei

10.07.2026 • 15:22 Uhr

Die EU-Kommission hat dem Antrag Ungarns auf Beitritt zur Europäischen Staatsanwaltschaft stattgegeben. Wie die EU-Behörde am Freitag in Brüssel weiters mitteilte, tritt Ungarn als 25. Mitgliedstaat bei, was sein erneutes Engagement für die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit im Land zeige. Die EU-Finanzminister machten unterdessen den Weg für die Auszahlung von zehn Milliarden Euro an Ungarn frei.

Davon sind rund 6,5 Milliarden Euro Zuschüsse und rund 3,5 Milliarden Euro Darlehen. Die EU-Finanzminister billigten einen neuen ungarischen Plan für Wiederaufbau und Resilienz, der die Grundlage für die Auszahlung der bisher gesperrten Gelder darstellt. Die EU hatte wegen zahlreicher Rechtsstaatsverstöße unter der Vorgängerregierung von Viktor Orbán rund 17 Milliarden Euro für Ungarn blockiert. Im Plan werden nationale Reform- und Investitionsprogramme im Rahmen des EU-Aufbauplans “NextGenerationEU” festgelegt.

Die EU-Staatsanwaltschaft soll eine ständige Präsenz in Ungarn haben, um EU-Mittel vor Finanzkriminalität zu schützen. Nach dem Wahlsieg seiner TISZA-Partei hatte der ungarische Ministerpräsident Peter Magyar im Mai einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Staatsanwaltschaft gestellt. Von den 27 EU-Staaten nehmen nunmehr 25, darunter Österreich, an ihr teil. Irland und Dänemark sind nicht dabei. Die EU-Behörde mit Sitz in Luxemburg untersucht Straftaten im Zusammenhang mit dem EU-Budget wie Betrug und Korruption sowie schweren grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug. Sie wurde 2021 gegründet. Bis Ende 2025 befasste sie sich mit mehr als 3.600 Fällen.

Beitritt für künftige EU-Mitglieder verpflichtend

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte, der Beitritt Ungarns sei “ein willkommener Schritt im Kampf gegen Betrug und Korruption. Die ungarische Bevölkerung wird nun über eine Sicherheitsvorkehrung verfügen, um sicherzustellen, dass die EU-Mittel in ihrem Interesse arbeiten.”

Mit dem Kommissionsbeschluss wird die Verordnung über die Europäische Staatsanwaltschaft vollständig Teil des EU-Rechtsbestands. Dies bedeute, dass alle neuen Mitglieder, die der Europäischen Union in Zukunft beitreten, der Europäischen Staatsanwaltschaft beitreten müssen, erklärte die EU-Behörde. Der Beschluss tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Ungarn muss drei Kandidaten für das Amt des Europäischen Staatsanwalts in Ungarn vorschlagen. Der EU-Rat muss daraufhin einen von ihnen ernennen, nachdem er die Stellungnahme eines unabhängigen Gremiums geprüft hat.