Untreue-Prozess gegen Strache – Mitangeklagter befragt

01.07.2026 • 16:07 Uhr

Der Untreue-Prozess gegen den Ex-FPÖ-Politiker und -Vizekanzler Heinz Christian Strache am Landesgericht in Wien ist am Mittwoch fortgesetzt worden. Nach der Zeugenbefragung des amtierenden Wiener FPÖ-Obmanns Dominik Nepp, wurden am Nachmittag noch Straches Mitangeklagter sowie als Zeuge der freiheitliche EU-Mandatar Harald Vilimsky befragt. Ein Urteil in dem Prozess dürfte es am Donnerstag geben. Im Zentrum des Verfahrens steht die sogenannte Causa “Lebensversicherung”.

Die Staatsanwaltschaft wirft Strache vereinfacht gesagt vor, mit Hilfe eines Mitangeklagten eine von der Wiener Landespartei abgeschlossenen Versicherungspolizze zu seinen Gunsten geändert zu haben. Einbezahlt wurden 940.000 Euro in die Versicherung. Diese habe ursprünglich vorgesehen, dass Straches Mutter und seine Kinder im Fall seines Ablebens entschädigt werden. Im Erlebensfall sollte das Geld dagegen an die Partei zurückfließen. Letzteres hätten Strache und sein Mitangeklagter über eine Vereinbarung umändern lassen. Die Anklage spricht von einem “In-sich-Geschäft”, da Strache hier sowohl als neuer Begünstiger sowie als Vertreter der Partei, also der alten Begünstigten, unterschrieben habe. Für beide Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Zweitangeklagter will Versicherung nur initiiert haben

Der Zweitangeklagte H. gab bei seiner Befragung durch das Gericht an, die Idee einer Versicherung zwar initiiert zu haben, um den Obmann für den Fall eines Karriereendes abzusichern, meinte aber zugleich: “Inhalt des jeweiligen Versicherungsvertrages ist nicht mein Thema gewesen”. Mit Bezug auf die Zusatzvereinbarung von 2014, mit der Strache als Begünstigter eingetragen wurde, wiederholte H. seine bereits vorher getätigte Aussage, dass er von Strache und dem FPÖ-Politiker Peter Fichtenbauer in der Kanzlei des Letztgenannten zu einer Unterschrift gedrängt worden sei.

Weiters meinte H., auch diese Zusatzvereinbarung nicht wirklich gelesen zu haben. Grünes Licht von Parteigremien habe es für die Vereinbarung keines gegeben, zugleich zeigte sich der Angeklagte überzeugt, dass es diese Freigabe gegeben hätte, wären die zuständigen Parteigremien gefragt worden. Dass dies dennoch unterlassen wurde, erklärte sich H. damit, dass man den Kreis der Mitwisser möglichst klein halten wollte, um Leaks an Medien zu verhindern.

Vilimsky: Straches Versicherung nicht “Causa Prima”

Der vorsitzende Richter zweifelte die Ausführungen von H. zum Teil an. “Ich habe es ihnen am ersten Tag schon gesagt, ganz überzeugen tun sie mich nicht”, so der Vorsitzende. Auf eine Frage von Straches Anwältin hin, bestätigte H. zudem, dass er Mitglied der gleichen Burschenschaft sei, wie mehrere der als Zeugen befragten FPÖ-Politiker.

Der EU-Abgeordnete Harald Vilimsky gab dann im Zeugenstand an, dass es Diskussionen über eine mögliche Absicherung von Strache gab, was der EU-Mandatar unterstützt habe. Der “Fall Schäuble” sei dabei immer wieder thematisiert worden. Der ehemalige deutsche Spitzenpolitiker Wolfgang Schäuble war 1990 Opfer eines Attentats geworden und von dem Zeitpunkt an querschnittgelähmt.

In welcher Form eine solche Absicherung schlussendlich umgesetzt wurde, habe er nicht gewusst. Erst nach dem Ibiza-Skandal und dem Rücktritt Straches sei er von einem Freund Straches, der auch bereits Zeuge im Verfahren war, auf die Versicherung angesprochen worden. Er habe diesen daraufhin gebeten eine Polizze vorzulegen, damit er, Vilimsky, diese dann an die zuständigen Stellen in der Partei weiterleiten könne. Vilimsky erinnerte am Mittwoch an die damaligen Turbulenzen der Partei. Straches Versicherung sei dem entsprechend für ihn nicht die “Causa Prima” gewesen. Ein Parteiexperte habe später gemeint, dass der FPÖ die Versicherungssumme zustehe, was er akzeptiert habe.

Nepp kannte Details der Polizze lange nicht

Nepp hatte am Vormittag als Zeuge angegeben, um das Jahr 2015 herum erstmals von der Existenz der Lebensversicherung erfahren zu haben, ohne aber Details der Polizze gekannt zu haben. Seinem damaligen Verständnis nach gehörte die Versicherung Strache und sollte ihn auch für ein unerwartetes Ende der politischen Karriere absichern. Eine vergleichbare Versicherung gab es bereits für Straches Vorgänger als Obmann der Landespartei, Hilmar Kabas. Hier sei aber im Fall seines Ablebens die Partei begünstigt gewesen, im Erlebensfall hätte Kabas profitiert.

Die Befragung von Kabas selbst, der als zweiter Zeuge des Tages geladen war, brachte wenig neue Erkenntnisse. An die meisten Ereignisse konnte sich der mittlerweile 85-jährige Ex-Politiker nicht erinnern. Warum er nach Ende seiner Obmannzeit auf die Auszahlung der Versicherungssumme verzichtet habe und zustimmte, dass die Summe genutzt wurde, um eine Versicherung auf seinen Nachfolger abzuschließen, wollte der vorsitzende Richter wissen. Die Summe von 900.000 Euro sei ja nichts Alltägliches. Darauf Kabas: “Da haben sie vollkommen recht, aber ich kann mich jetzt trotzdem nicht erinnern”.

“Es war das politische Ableben gemeint”

Nach dem sogenannten Ibiza-Skandal, der zum Ende der ÖVP-FPÖ-Regierungskoalition und Straches Rücktritt führte, habe es über einen Mittelsmann Gespräche mit Strache, gegeben. “Es ging darum, dass man sich um ihn kümmert”, so Nepp. Der Mittelsmann und Freund Straches habe geltend gemacht, dass der Versicherungsfall eingetreten ist – “es war das politische Ableben gemeint”. Es habe sich aber herausgestellt, dass die Partei Begünstigte im Erlebensfall sei. “Wir haben das prüfen lassen und es hat sich gezeigt, dass der Herr Strache nicht bezugsberechtigt ist.” Auf Basis welcher Dokumente ein von der Partei damit beauftragter Experte zu diesem Schluss kam, wisse er nicht, so Nepp auf eine Frage von Straches Anwältin hin.

Laut der Anklageschrift soll Strache nach seinem Rücktritt mehrfach bei der FPÖ urgiert haben, ihm die Versicherungssumme auszuzahlen. Die Aussage Straches, dass die 2014 vorgenommene Änderung der Polizze von einem Parteigremium abgesegnet wurde, hat Nepp nicht bestätigt, wollte es aber auch nicht komplett ausschließen. Wenn sich noch herausstellen sollte, dass Strache die Versicherungssumme zustehe, werde die Partie ihm diese auch auszahlen müssen. Für ihn, als jetzigem Landesparteichef, gebe es jedenfalls keine Lebensversicherung, sagte Nepp.

Vor der Mittagspause wurden wie bereits am Vortag noch mehrere Polizeibeamten befragt, die an den Ermittlungen beteiligt war. Dabei ging es um die Aussagen eines bereits bei einem früheren Termin befragten Zeugen. Dieser hatte Diskrepanzen mit seinen Aussagen bei seiner Vernehmung durch die Polizei dadurch erklärt, dass er bei seiner Einvernahme aufgrund privater Probleme in einem seelischen Ausnahmezustand gewesen sei. Die am Mittwoch befragten Polizisten konnten dies, sofern sie sich an die Einvernahme erinnern konnten, nicht bestätigen. Ein Beamter meinte aber, dass der Zeuge private Schwierigkeiten am Rande seiner Befragung erwähnt habe.

Strache sieht Pensionsvereinbarung

Strache hat beim Prozessauftakt Ende Mai in diesem Zusammenhang sämtliche gegen ihn und einen Mitangeklagten gerichteten Vorwürfe vehement zurückgewiesen. Laut ihm habe die FPÖ für ihn eine Pensionsvereinbarung abgeschlossen. Das sei “Usus”, denn Spitzenpolitiker seien “einem erhöhten Risiko ausgesetzt”. Wie andere auch habe man ihn “abgesichert”. Am Ende sei der Versicherungsfall in Form seines Rücktritts im Zug der Ibiza-Affäre schlagend geworden, legte der Ex-FPÖ-Chef dar. Strache selbst soll am Donnerstag nochmals ausführlicher befragt werden. Davor wird noch eine weitere Zeugin aussagen. Am Ende des Tages könnten dann bereits die Schlussplädoyers sowie die Urteilsverkündung folgen.