Urteil im Großglockner-Prozess ausgefertigt und zugestellt
Vier Monate nach der nicht rechtskräftigen Verurteilung eines 37-Jährigen in einem aufsehenerregenden Prozess vor dem Innsbrucker Landesgericht infolge des Erfrierungstodes seiner 33-jährigen Freundin am Großglockner im Jänner 2025 hat der Richter das Urteil schriftlich ausgefertigt und den Parteien zugestellt. Dies teilte das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) am Montag mit. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten bereits nach der Verhandlung erklärt, Berufung anzumelden.
Über die Rechtsmittel entscheidet das Oberlandesgericht Innsbruck als Berufungsgericht. Wann die Berufungsverhandlung stattfinden wird, war vorerst unklar. Richter Norbert Hofer, selbst ein erfahrener Alpinist und Bergretter, hatte den Angeklagten im Februar wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 9.600 Euro verurteilt.
Staatsanwaltschaft und Verteidiger müssen ihre Rechtsmittel eigentlich innerhalb einer Frist von vier Wochen schriftlich ausführen und einbringen. Der Verteidiger des angeklagten Salzburgers brachte jedoch aufgrund des großen Umfangs des Verfahrens einen Antrag auf Verlängerung der Frist ein. Darüber sei noch nicht entschieden worden. Es sei aber damit zu rechnen, dass eine Fristverlängerung gewährt wird, betonte das OLG. Verwiesen wurde auf eine entsprechende Bestimmung in der österreichischen Strafprozessordnung, wonach eine Verlängerung bei Vorliegen bestimmter Umstände zu gewähren ist, um eine ausreichende Vorbereitung für Verteidigung oder Staatsanwaltschaft zu gewährleisten.
Viele Anklagepunkte fallen gelassen, Richter sah “Führungsverantwortung”
Das Urteil war am 20. Februar nach über 13 Stunden Verhandlung, die von rund 50 Medienvertretern aus dem In- und Ausland beobachtet worden war, in den späten Abendstunden gefällt worden. Zahlreiche Anklagepunkte hatte der Richter dabei fallen gelassen, trotzdem noch eine grob fahrlässige Tötung erkannt. Hofer hatte in seiner Urteilsbegründung die “Führungsverantwortung” des Angeklagten ins Treffen geführt, denn seine vergleichsweise bei Touren dieser Art unerfahrene Freundin habe sich “in seine Obhut” begeben. Der Alpinist habe die Situation am Berg “schlicht falsch eingeschätzt”. Er sei “kein Mörder” und habe auch versucht, Hilfe zu holen und seiner Freundin beizustehen. Wenn er jedoch die richtigen Maßnahmen gesetzt hätte, hätte die 33-Jährige wohl überlebt, meinte der Richter, der die Verhandlung mit großer Sorgfalt und Expertise geführt hatte. Hofer berücksichtigte in seinem Urteil zudem die “mediale Vorverurteilung” – insbesondere auf Social Media – und den Verlust der eigenen Lebensgefährtin.
Der Angeklagte selbst hatte sich nicht schuldig bekannt und bei seiner Einvernahme gemeint, dass es ihm “unendlich leid” tue. Er hatte argumentiert, dass die beiden die Tour gemeinsam geplant hatten und er keineswegs in der Rolle des Bergführers gewesen sei. Bis zu einem Gespräch mit der Alpinpolizei nach Mitternacht seien sie gut unterwegs gewesen. Das Telefonat war seiner Ansicht nach ein Notruf, was der Alpinpolizist – der auch als einer von 15 Zeugen und zwei Gutachtern ausgesagt hatte – jedoch nicht so verstanden hatte und den Beschuldigten anschließend auch nicht mehr telefonisch erreicht hatte. Die Salzburgerin habe den Mann schließlich völlig entkräftet kurz unter dem Gipfel aufgefordert, zu gehen und Hilfe zu holen, schilderte er aus seiner Erinnerung.
Staatsanwaltschaft verwies auf Sachverständigengutachten
Die Staatsanwaltschaft stützte sich im Prozess hauptsächlich auf ein alpintechnisches Sachverständigengutachten. Die Anklagebehörde nahm dabei etwa die Tourenplanung, die mangelhafte (Notfall-)Ausrüstung der beiden sowie eine fehlende Hilfeleistung ins Visier. Zudem soll der Alpinist nicht rechtzeitig den Notruf abgesetzt und auf Rettungsversuche der Alpinpolizei nicht bzw. zu spät reagiert haben. Erst gegen 3.30 Uhr soll er die Einsatzkräfte verständigt haben, nachdem er die Salzburgerin alleine gelassen hatte. Die Frau wurde am nächsten Tag tot von der Bergrettung von Österreichs höchstem Berg geborgen.