Verbotsgesetz: “Unsterblich”-Mitglied freigesprochen
Ein Freispruch vom Vorwurf der Wiederbetätigung für ein Mitglied der rechtsextremen “Unsterblich”-Gruppe vom Freitag sorgt für Kritik. Der 42-Jährige hatte eine Kutte mit SS-Totenkopf-Motiv getragen und bei ihm wurde zahlreiches NS-Propagandamaterial beschlagnahmt. Drei Monate bedingt setzte es hingegen wegen unerlaubten Waffenbesitzes. Das Mauthausen Komitee zeigte sich am Mittwoch insbesondere über die Prozessführung empört. Sein Verteidiger nimmt die Richterin in Schutz.
Der Prozess war das Ergebnis jahrelanger Ermittlungen der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN). Ermittelt wurde, weil Anhänger der Gruppierung seit November 2021 immer wieder öffentlichkeitswirksam mit Lederkutten auftraten, auf denen sich stilisierte NS-Symbole befanden. Im September 2023 wurden bei 13 Verdächtigen Hausdurchsuchungen in Wien und Niederösterreich durchgeführt und dabei zahlreiche NS-Devotionalien festgestellt.
MKÖ sieht “Skandal der Sonderklasse”
Der 42-Jährige ist dabei amtsbekannt. Bereits 2022 wurde er wegen eines Verstoßes gegen das Verbotsgesetz verurteilt. Laut DSN zählt er zu den “engsten Vertrauten” des verurteilten Neonazis Gottfried Küssel. Umso mehr habe die Prozessführung der Vorsitzenden irritiert, sagte Alexander Winkler von der Plattform “Stopp die Rechten” gegenüber “Ö1”. Es seien “fast schon amikale” Töne angeschlagen worden, inklusive Geburtstagsglückwünsche für den Angeklagten.
“Die Verhandlungsführung und der Freispruch sind ein Skandal der Sonderklasse”, kritisierte Willi Mernyi, Vorsitzender des Mauthausen Komitees Österreich, in einer Aussendung. “Mit Inkompetenz allein kann man das nicht erklären: Offenbar ist der Rechtsruck in Teilen der Justiz angekommen. (…) Im konkreten Fall erwarten wir, dass die Staatsanwaltschaft Nichtigkeit anmeldet.” Wie Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, auf APA-Anfrage bekannt gab, hat die StA bereits Rechtsmittel angemeldet, der Teilfreispruch ist somit nicht rechtskräftig. An das Justizministerium appellierte das MKÖ, rasch das Verbotsgesetz und dessen Anwendung zu evaluieren.
Dem widerspricht David Jodlbauer, Verteidiger des 42-Jährigen, klar. Im Gespräch mit der APA sagte er: “Ich verstehe die Kritik am Urteil, aber nicht an der Vorsitzführung.” Die Richterin habe “ganz normal” verhandelt. Auch dass beim Verlesen der Generalien kurze Geburtstagswünsche ausgedrückt wurden, habe er schon mehrfach erlebt. Sein Mandant war tatsachengeständig und sie hätten eher mit einem Schuldspruch gerechnet. Erst im August setzte es für einen weiteren Mann erstinstanzlich 20 Monate bedingt – für das Tragen derselben Kutte. Andere Ermittlungen gegen weitere “Unsterblich”-Mitglieder wurden wiederum eingestellt.
FAK statt Hakenkreuz
Die Staatsanwaltschaft Wien hielt dem 42-Jährigen vor, mehrmals bei Sportveranstaltungen mit Lederkutte aufgetreten zu sein, auf deren Rückseite ein der SS-Division “Totenkopf” nachempfundener Totenkopf zu sehen war. Auf der Vorderseite zu sehen war eine Fahne, die der Reichskriegsflagge zur Zeit des Nationalsozialismus nachempfunden ist. Dabei waren statt des Hakenkreuzes die Buchstaben FAK (Abkürzung des Fußballklub Austria Wien) und statt des Eisernen Kreuzes ein Weißes Kreuz auf rotem Grund abgebildet. Die übrigen Segmente waren in violett statt rot gehalten. Der Name “Unsterblich” war ebenfalls auf der Kutte festgehalten. Auch ein T-Shirt mit dem Totenkopf sowie der Abkürzung “HH” für die Parole “Heil Hitler” soll er getragen haben.
Darüber hinaus wurden bei einer Hausdurchsuchung zahlreiche einschlägige CDs mit nationalsozialistischen Songtexten festgestellt. Ein Auszug: “Die BRD (Bundesrepublik Deutschland, Anm.) ist uns egal und völlig gleich, denn unsere Heimat ist das Deutsche Reich. Die Republik ist uns egal, vollkommen gleich, denn unser Auftrag ist und bleibt das Deutsche Reich.” Verurteilt wurde er letztlich lediglich für den Besitz eines Messers mit einer Gesamtlänge von 18 cm und Klingenlänge von 8 cm, beidseitig scharfkantig geschliffen, obwohl ihm der Besitz von Waffen verboten war.
“Unsterblich Wien” bereits 2013 von Austria ausgeschlossen
“Unsterblich Wien” ist ein ehemaliger Fanclub der Wiener Austria. Im Rahmen einer Adaptierung des Maßnahmenkataloges gegen Radikalismus und Antisemitismus des Vereins wurden bereits 2013 alle namentlich bekannten Mitglieder und Unterstützer der Vereinigung mit Hausverboten belegt. Der Gruppierung wurde zudem der Fanclub-Status entzogen, und sie wurde aus dem Verein ausgeschlossen. Gegen mehrere Mitglieder gelten derzeit österreichweite Stadionverbote.