Viel Kritik rund um Klimaneutralität 2040 im Klimagesetz
Das Klimagesetz hat während der Begutachtung viel Kritik auf sich gezogen – vor allem rund um das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2040. Die Wirtschaftskammer (WKÖ) sowie einige Unternehmen zeigten sich nicht damit einverstanden, dass Österreich zehn Jahre vor der EU klimaneutral sein will. Diverse Organisationen hingegen vermissten Verbindlichkeit, auch beim 2040-Ziel. Die Begutachtung endet am Freitag, am Donnerstag gab es bereits über 330 Stellungnahmen.
Die Klimaneutralität 2040 bleibe ein reines Lippenbekenntnis und könne über die “Standortklausel” ausgehebelt werden, teilte etwa Greenpeace mit. Ähnliche Kritik äußerten unter anderem die Grüne Wirtschaft, Global 2000, WWF, Bundesjugendvertretung und Amnesty International. Im Gesetzestext heißt es, der Bund bekennt sich zum Ziel der Klimaneutralität 2040. Treten aber Ereignisse ein, “die besonders gravierende volkswirtschaftliche oder soziale Folgen nach sich ziehen, die wirtschaftliche Entwicklung, den Standort oder Arbeitsplätze gefährden”, sollen der Klimafahrplan und das Zieljahr der Klimaneutralität evaluiert und angepasst werden.
Standortklausel schafft “Gegenteil von Planungssicherheit”
Diese Standortklausel sei “so allgemein gefasst, dass bei praktisch allen volkswirtschaftlichen Entwicklungen, die nicht einer Phase der Hochkonjunktur mit Vollbeschäftigung entsprechen, behauptet werden kann, die Voraussetzungen seien erfüllt”, meinte die Arbeiterkammer. Die Geschäftsführerin des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ), Martina Prechtl-Grundnig, kritisierte, dass es keine Rolle spiele, ob die Probleme mit Maßnahmen aus dem Klimagesetz zusammenhängen: “Steigen die Gaspreise, würde ausgerechnet der Ausstieg aus Gas verschoben, also genau jene Maßnahme, die vor fossilen Preisschocks schützt.”
Das Außenministerium wies darauf hin, dass die Klausel auch aus Sicht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte problematisch sein könnte. Sie bewirke in dieser Fassung jedenfalls “das Gegenteil von Planungssicherheit”, war das Institut für Höhere Studien (IHS) überzeugt. Es empfahl einen definierten Auslöser anhand überprüfbarer Indikatoren, eine zeitliche Befristung mit Rückkehr auf den Zielpfad und eine Nachholpflicht für aufgeschobene Minderungen.
Ob nun im Allgemeinen von einem Klimaneutralitäts-Ziel 2040 oder 2050 ausgegangen wird, war u. a. dem Wissenschaftsministerium unklar. Im Gesetzesentwurf werde von Klimaneutralität 2040 gesprochen, im Vorblatt und der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung aber wiederholt von 2050. “Diese abweichenden Zielhorizonte wären klarzustellen”, merkte das Ressort an.
WKÖ, IV, Flughafen und Land Tirol kritisieren Ziel für 2040
Kritik in die entgegengesetzte Richtung kam aus der Wirtschaft. “Wir stehen klar zum Klimaschutz und zum europäischen Ziel der Klimaneutralität bis 2050”, so Wirtschaftskammer-Generalsekretär Jochen Danninger, der in einer Aussendung vor einem “österreichischen Sonderweg, der unsere Betriebe zusätzlich belastet und ihnen im europäischen Wettbewerb Nachteile bringt”, warnte. Siegfried Menz, Spartenobmann für Industrie, ortete Rechtsunsicherheit. Die “Beteuerung der Politik”, dass das Ziel 2040 deklaratorisch sei, beruhige nicht, könne es doch als Anknüpfungspunkt für Klimaklagen herangezogen werden. Global 2000 beklagt hingegen, dass keine “subjektiven Rechte und Pflichten” bestehen und die gesetzlichen Bestimmungen damit nicht einklagbar seien. Aus dem Gesetz erwachsen keine einklagbaren Rechte für Dritte, geht auch aus den Erläuterungen hervor.
Auch die Industriellenvereinigung (IV) hatte ein Ende des “Gold Platings” durch Klimaneutralität 2040 gefordert und erwartet hohe Strafzahlungen bei Nichterreichung der Ziele. Ebenso gingen mehrere Unternehmen – darunter der Flughafen Wien, der Branchenverband Austropapier und der Baustoffhersteller Baumit – sowie das Land Tirol mit der Kritik der Wirtschaftskammer am 2040-Ziel d’accord. Österreich solle sich hingegen am 2050-Ziel der EU orientieren. So erwartete beispielsweise die Flughafen Wien AG zusätzlichen Investitions- und Kostendruck für heimische Unternehmen.
Klimafahrplan “auf die lange Bank geschoben”
Das Gesetz sieht als zentrales Planungsinstrument einen Klimafahrplan vor, der Maßnahmen und Reduktionspfade enthalten soll. Erstmals soll eine Steuerungsgruppe bis 30. September 2027 einen solchen Fahrplan ausarbeiten, im Ministerrat soll er dann bis Ende 2027 beschlossen werden. Greenpeace kritisiert, dass der Klimafahrplan damit “auf die lange Bank geschoben wird.” Auch die Mobilitätsorganisation VCÖ plädierte, den Plan früher zu fixieren, sei doch sonst frühestens 2028 mit Maßnahmen daraus zu rechnen. Handlungsbedarf bestehe bereits jetzt. Die Stadt Wien merkte an, dass es bei Nichteinhaltung des Klimafahrplans weder Sanktionen noch einen wirksamen Rechtsschutz gibt.
Viel kritisiert wurde auch das Fehlen von verbindlichen Sektorzielen – etwa vom Rechnungshof, der das Gesetz abseits davon aber großteils positiv beurteilte. Die Grüne Wirtschaft monierte, dass der Klimafahrplan für die einzelnen Sektoren nur indikative, also unverbindliche Reduktionspfade festlegen soll. Zudem würden jährliche Emissionsobergrenzen nur für die Jahre 2026 bis 2030 vorliegen. Unternehmen hätten dadurch nur begrenzt Orientierung, welche konkreten Rahmenbedingungen nach 2030 gelten.
Wird erwartet, dass die verbindlichen unionsrechtlichen Ziele – also etwa Klimaneutralität bis 2050 – verletzt werden, soll eine Steuerungsgruppe der Bundesregierung binnen drei Monaten einen Vorschlag zur Anpassung des Klimafahrplans unterbreiten. Die Regierung muss dann ein Sofortprogramm beschließen. Der Sofortmechanismus sei aber nur ein unverbindlicher Vorschlag der Steuerungsgruppe zur Aktualisierung des ebenfalls unverbindlichen Klimafahrplans, so die Stadt Wien. Sie ist überzeugt, dass der Gefahr der Verfehlung der EU-Ziele damit “keinesfalls vorgebeugt werden” kann. Außerdem sollte dieser Korrekturmechanismus stattdessen auf das nationale 2040-Ziel ausgerichtet sein.