Weiter viel Kritik an neuem Vorarlberger Naturschutzgesetz

24.09.2026 • 11:12 Uhr
Weiter viel Kritik an neuem Vorarlberger Naturschutzgesetz

Die geplante Novelle des Vorarlberger “Gesetzes für Natur- und Landschaftsschutz” (GNL) sorgt weiter für Kritik. Die Landesregierung will Auflagen lockern, um Verfahren zu verkürzen. Während die Wirtschaft das begrüßt, sieht die Naturschutzanwaltschaft eine Beschneidung ihrer Rechte. Auch der Gemeindeverband sorgt sich nun um Mitsprachemöglichkeiten. Naturschützer wollen ihre negativen Stellungnahmen zum Ende der Begutachtungsfrist am Freitag persönlich dem Landtag übergeben.

“Weniger Papierkram, schnellere Verfahren”, so das Versprechen der Landesregierung Ende Juni bei Ankündigung der Sammelnovelle, die voraussichtlich im Dezember im Landtag beschlossen werden dürfte. Naturschutz bleibe wichtig, das 30 Jahre alte Gesetz sei aber “überbordend” ausgelegt worden, begründeten Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Christian Gantner (beide ÖVP). Vorhaben in gewidmeten Betriebsgebieten sollen etwa weitgehend bewilligungsfrei werden, der Naturschutz hat dann dort keine Mitsprache mehr. Einspruchsrechte sollen “auf unionsrechtliche Vorgaben zurückgefahren” werden, Fristen werden verkürzt. Lager- und Parkplätze sowie Geländeveränderungen sind erst ab größeren Dimensionen bewilligungspflichtig, Bauten zum Schutz vor Naturgefahren und in der Land- und Forstwirtschaft werden überhaupt bewilligungsfrei.

Naturschutzanwaltschaft sieht sich entmachtet

Naturschutzanwältin Katharina Lins, die schon bei Bekanntwerden der Pläne von einem “Kahlschlag” sprach, bemängelte in einer Aussendung “weitreichende Einschränkungen der Beteiligungsrechte”. Die Naturschutzanwaltschaft werde damit aus allen Verfahren ausgeschlossen, die nicht EU-rechtlich zwingend geschützte Arten und Gebiete betreffen, “das wären geschätzt 70 bis 80 Prozent aller Verfahren”. Dazu kämen Fristverkürzungen und der Entfall von Bescheidzustellungen. Man sehe keinen Nachweis dafür, dass die Änderungen zu einer wesentlichen Beschleunigung oder Vereinfachung der Verfahren führen würden. Die Naturschutzanwaltschaft habe ihre Einspruchsrechte bisher nur sehr maßvoll genutzt. Gerade bei Bauten im Betriebsgebiet geht es zumeist nicht darum, ob man bauen dürfe, sondern wie. So gehe es etwa um Fenster, an denen keine Vögel anprallten, oder Beleuchtung, die Insekten nicht schade. Von “Dauerverhindern” könne nicht die Rede sein.

Mitglieder von Naturschutzorganisationen, die künftig unter erschwerten Bedingungen an Verfahren beteiligt werden und sich zur “Initiative V-Natur” zusammenschlossen, protestieren seit Wochen in Leserbriefen und Aktionen. Sie beklagen etwa eine Aufweichung von Ufer- und Moorschutz, sorgen sich um Bodenversiegelung. “Angesichts von Klimakrise und Biodiversitätsverlust können wir uns solche Rückschritte im Naturschutz nicht leisten”, so die Allianz, die am Freitag ihre Stellungnahmen zur Novelle an Landtagspräsident Harald Sonderegger (ÖVP) übergeben wird. Wie die Grünen forderten auch Greenpeace und WWF eine Rücknahme bzw. Überarbeitung des Entwurfs. Dieser schaffe erhebliche Rechtsrisiken, Teile stünden im Gegensatz zu EU-Recht, so etwa der WWF. Die Wirtschaftskammer Vorarlberg lobte dagegen einen wichtigen Schritt zu mehr Planungssicherheit, weniger Bürokratie und schnelleren Verfahren.

Gemeinden pochen auf Erhalt von Mitspracherechten

Gemischt fiel die Reaktion der Kommunen aus. Zwar begrüßte Walter Gohm (ÖVP), Präsident des alle 96 Kommunen vertretenden Gemeindeverbands, die angestrebte Deregulierung im Naturschutz, er forderte aber den Erhalt der bisherigen Mitwirkungs- und Rechtsmittelrechte der Standortgemeinden. Vorhaben in Naturschutzverfahren könnten erhebliche Auswirkungen auf örtliche Interessen haben, begründete er. “Naturschutz findet in der Gemeinde statt und betrifft unmittelbar die örtliche Gemeinschaft”, betonte er. Zudem forderte Gohm, dass den Kommunen künftig ein höherer Anteil an der Naturschutzabgabe bleiben müsse, derzeit sieht der Entwurf weiter 35 Prozent vor, die direkt an die Standortgemeinde fließen.