Wiener “Auszeit-WG”: Gericht fällt ersten Beschluss

Wie es im Fall des ersten Bewohners der Wiener “Auszeit-WG” weitergeht, entscheidet das Bezirksgericht Innere Stadt seit Mittwochvormittag unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Konkret geht es in der mündlichen Verhandlung um die “Ausgestaltung der freiheitsbeschränkenden Maßnahme”, sagte Gerichtssprecher Markus Riedl der APA. Bei Unzulässigkeit muss der 13-Jährige sofort entlassen werden. Ob der Bursche selbst vor Ort ist, war vorerst noch unklar.
Der junge Intensivtäter befindet sich seit 13. Juli in der Einrichtung am Stadtrand in Wien-Simmering. Er wurde im Rahmen des von der Bewohnervertretung im Vertretungsnetz beantragten Überprüfungsverfahren nach dem Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) bereits von einem gerichtlich bestellten Gutachter für Kinder- und Jugendpsychiatrie und einem Sachverständigen für Heil- und Sonderpädagogik in Augenschein genommen. Das Gericht stufte die Freiheitsbeschränkung zuletzt in einer ersten Anhörung als vorläufig zulässig ein. Die Gutachter sollen nun im Rahmen der Verhandlung ihre Einschätzung abgeben. Die Verhandlung ist bis 14.00 Uhr anberaumt.
Rechtsgrundlage strittig
Die rechtliche Grundlage der Wohngemeinschaft mit zwei Betreuungsplätzen gilt unter Experten dennoch als strittig. Das Heimaufenthaltsgesetz regelt eigentlich Freiheitsbeschränkungen für psychisch kranke oder geistig behinderte Bewohnerinnen und Bewohner von Alten-, Pflege- und Behindertenheimen mit einer Mindestkapazität von drei Betreuungsplätzen zur Verhinderung von Selbst- oder Fremdgefährdungen. “Diese medizinischen Voraussetzungen liegen bei unmündigen jugendlichen Straftätern aber typischerweise nicht oder nur ausnahmsweise vor”, argumentiert unter anderem der emeritierte Wiener Universitätsprofessor für Medizinrecht Christian Kopetzki in einem Artikel aus dem August 2025 zum Umgang mit strafunmündigen “Systemsprengern”. Das HeimAufG bilde “daher keine taugliche Grundlage für einen erzwungenen Aufenthalt in Heimen oder sonstigen Einrichtungen und schon gar nicht für eine behördliche Einweisung”, heißt es darin weiter.
Vergangene Woche hatte bereits der renommierte Verfassungsrechtler Heinz Mayer auf die fehlende Mindestkapazität der Einrichtung hingewiesen. “Ein Haus mit zwei Plätzen ist kein Heim”, sagte Mayer der APA mit Verweis auf das Gesetz. Die für die Kinder- und Jugendhilfe zuständige Magistratsabteilung 11 (MA 11) und das Justizministerium betrachten dafür hingegen die gesamte Größe des Trägers als maßgeblich.
Harsche Expertenkritik
Der Bursche wird in der WG von Sozialpädagogen, Therapeuten sowie Psychologen betreut. Die psychiatrische Versorgung des 13-Jährigen erfolgt laut MA 11 durch einen Psychiater des Trägers “neue wege”. Laut APA-Informationen dürfte eine Beteiligung zumindest zeitweise geplant gewesen sein. Ein PSD-Sprecher erklärte am Vormittag gegenüber der APA dazu: “Was die MA11 oder andere gegebenenfalls geplant hatten, dazu können wir keine Aussage treffen.” Eine Einbindung des PSD im Rahmen der Abklärung werde jedenfalls keinesfalls durch den PSD-Wien erfolgen. “Alle Wiener Kinder- und Jugendlichen werden selbstverständlich bei Bedarf jederzeit im Rahmen der Angebotslandschaft behandelt.”
Ein der APA vorliegendes Konzeptpapier des Trägers aus dem Juli, das sich in einer nahezu identischen Version auch im Gerichtsakt findet, steht seit mehreren Wochen in der Kritik. Der forensische Kinder- und Jugendpsychiater Patrick Frottier sowie der Österreichische Berufsverband der Sozialen Arbeit (OBDS) attestierten dem Papier unter anderem “gravierende Mängel” sowie fehlende fachliche Grundlagen.
Die Kinder- und Jugendhilfe sieht das Konzept hingegen als “inhaltlich und rechtlich gut ausgearbeitet”, wie es zuletzt gegenüber der APA geheißen hatte. “Wir gehen davon aus, dass das Gericht dies ebenso beurteilt.” Laut MA 11 ist bereits die Aufnahme eines zweiten Kindes in Vorbereitung.