Wiener Syrien-Prozess: “Mein ganzer Körper war blau”

16.06.2026 • 18:37 Uhr

Der Prozess gegen zwei ehemalige Vertreter des syrischen Assad-Regimes wurde am Dienstag am Landesgericht Wien fortgesetzt. Ein Opfer berichtete, rund 24 Stunden lang von jenen Behörden gefoltert worden zu sein, denen die beiden Angeklagten angehörten. Aufgrund von Kälte und Schlägen sei er am ganzen Körper blau angelaufen. Zudem verlas der Richter eine Stellungnahme eines mittlerweile verstorbenen Zeugen, der als Gerichtsmediziner mit den Angeklagten zu tun hatte.

Die beiden Angeklagten, Khaled Al H. und Moussab Abou R., hatten als Leiter der Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes, beziehungsweise als Leiter der Kriminalpolizei in der syrischen Stadt Raqqa gearbeitet. Ihnen wird vorgeworfen, dort für die Folter von zumindest 21 Opfern verantwortlich gewesen zu sein. An einigen der Betroffenen sollen sie auch persönlich schwere Straftaten begangen haben.

Teilnahme an Demonstrationen und Festnahme

Der heute als Zeuge befragte Mann wuchs in Raqqa auf. Als 2011 landesweite Proteste gegen das brutale Regime des Diktators Bashar al-Assad ausbrachen, beteiligte er sich aktiv daran. Er nahm selbst an Demonstrationen teil und half Demonstrierenden mit seinem Auto bei der Flucht, berichtete der Mann. Ausgerechnet dieses Fahrzeug sollte ihm später zum Verhängnis werden.

Im März 2012 saß das Opfer mit Freunden in einem Café, als Sicherheitskräfte des Geheimdienstes sein vor der Tür abgestelltes Auto erkannten. “Sie kamen in das Kaffeehaus und fragten, wem das Auto gehört. Ich sagte, das ist meines”, schilderte das Opfer. Um seine Freunde zu schützen, habe er den mit Maschinengewehren bewaffneten Beamten erklärt, allein unterwegs zu sein. Daraufhin sei er “hinausgezerrt” und in den Kofferraum eines Jeeps “verfrachtet” worden. Bereits während der Fahrt hätten ihn die Sicherheitskräfte geprügelt.

“Werde alles gestehen – egal, ob ich es gemacht habe”

Anschließend wurde der Mann zum syrischen Geheimdienst gebracht, dem Khaled Al H. angehörte. “Alles ging über ihn”, sagte der Zeuge. Ob dieser selbst Hand an ihn gelegt habe, könne er jedoch nicht sagen, da ihm die Augen größtenteils verbunden gewesen seien. Nach seiner Einlieferung sei er von einem Mitarbeiter des Geheimdienstes verhört worden. “Er öffnete eine schwarze Akte”. Darin stand “alles, was ich gemacht habe”.

Nachdem das Opfer sämtliche Vorwürfe bestritt, habe der Beamte Wachleuten befohlen, ihn “zum Gestehen zu bringen”. Es folgten Fußtritte sowie Schläge mit Schlagstöcken und Schläuchen. “Dann habe ich gesagt, ich werde alles gestehen – egal, ob ich etwas gemacht habe, oder nicht”.

Trotzdem hätten die Misshandlungen nicht aufgehört. Mit einem Elektroschocker habe man ihm einen Stromschlag versetzt. “Genau hier”, sagte der Betroffene zum Richter und zeigte auf seinen Oberschenkel. Nachdem er mehrere Dokumente mit ihm unbekanntem Inhalt unterzeichnet habe, sei er zur Kriminalpolizei in Raqqa überstellt worden.

“Katastrophale” Haftbedingungen

Dort sei der Mann zeitweise in Einzelhaft gehalten worden. Er habe sich ausziehen müssen, während kalte Luft durch eine Öffnung in der Zellendecke strömte. “Das war im März, es war kalt”. Wie viel Zeit er in Einzelhaft verbracht habe, wisse er nicht mehr. An die Folgen der Kälte und der Schläge könne er sich aber gut erinnern: “Mein ganzer Körper war blau”. Er sei auch in einer kleinen Zelle mit mindestens acht weiteren Häftlingen untergebracht worden. Die hygienischen Zustände: “katastrophal”.

Bei einem weiteren Verhör habe ihm ein Wächter “alle zwei Minuten” mit einem Stock auf die Knie geschlagen. Am schlimmsten seien jedoch die ständigen Schreie von misshandelten Gefangenen aus den Nachbarzellen gewesen, berichtete das Opfer.

Zeuge beobachtete Misshandlung durch Zweitangeklagten

Während seiner Haft sei er auch Moussab Abou R. begegnet. “Seine Aufgabe war, Demonstrationen niederzuschlagen”, beschrieb der Zeuge dessen damalige Tätigkeit als Leiter der Kriminalpolizei in Raqqa. Eines Morgens habe der Angeklagte die Zelle des Opfers betreten. “Dann habe ich gesehen, wie er einem anderen Häftling Ohrfeigen verpasst hat, bis er aus dem Ohr geblutet hat”.

Auch nach seiner Freilassung hätten ihn die Erlebnisse nicht losgelassen. Ein Privatgutachten diagnostizierte beim Opfer eine posttraumatische Belastungsstörung und eine wiederkehrende Depression. “Bis 2016 konnte ich nicht alleine in einem Zimmer schlafen”, sagte er. “Immer wenn mich ein Polizist anspricht, habe ich Angst”.

Anschließend verlas der Richter die einige Jahre zurückliegende Aussage eines mittlerweile verstorbenen Gerichtsmediziners des Assad-Regimes. Als leitender Gerichtsmediziner in Raqqa habe er bis 2013 unter anderem Verletzungen von Insassen dokumentiert.

Erstangeklagter war “Stuhl, der bewegt wurde”

Der Zeuge berichtete von massiver Gewalt gegen Gefangene, die unter dem Assad-Regime zum Alltag gehörte. Im Fall eines 20-jährigen Zivilisten sei die Folter sogar “bis zum Tod” gegangen. Auch die Kriminalpolizei habe Gefangene gefoltert – teils mit Knochenbrüchen im Gesicht als Folge.

Über Moussab Abou R. sagte der Gerichtsmediziner: “Alle Häftlinge hatten Angst vor ihm”. Etwa, weil der Angeklagte als “nicht käuflich” galt. Zugleich hätte der Mediziner “nie gesehen”, dass der Abou R. Insassen misshandle. Auch den Erstangeklagten Khaled Al H. habe er “persönlich getroffen”. Khaled Al H. sei aber ein “schwacher Charakter” gewesen – keine federführende Person, sondern ein “Stuhl, der bewegt wurde”.

Die zwei Angeklagten

Khaled Al H. wurde aufgrund eines Deals mit dem israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad (Operation “White Milk”) 2015 von mehreren Beamten des mittlerweile aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) nach Österreich gebracht und später auch bei seinem Asylverfahren unterstützt. Er sitzt seit Dezember 2024 in der Justizanstalt Josefstadt. Der zweitangeklagte Metalltechniker, Moussab Abou R., befindet sich hingegen auf freiem Fuß.

Dem Erstangeklagten liegen die Verbrechen der Folter, der schweren Nötigung, der geschlechtlichen Nötigung und eine Vielzahl an schweren Körperverletzungen zur Last. Dem Zweitangeklagten wird schwere Körperverletzung, schwere Nötigung sowie geschlechtliche Nötigung vorgeworfen. Im Fall von anklagekonformen Schuldsprüchen drohen beiden bis zu zehn Jahre Haft.