WWF-Städtecheck fand Begrünungspläne mit erheblichen Lücken

“Ehrgeizige Pläne für die Begrünung der Städte” hat die EU-Kommission 2020 im Rahmen der Biodiversitätsstrategie für 2030 gefordert, wenn diese mehr als 20.000 Einwohnende umfassen. Ein WWF-Städtecheck hat nun untersucht, inwieweit Österreichs Städte inzwischen ihre Vorhaben zur Begrünung ausgestaltet haben und ortete “erhebliche Lücken”. Unter die Lupe genommen wurden dafür 14 Städte, darunter Wien, Graz, Innsbruck und Klagenfurt. Acht dieser Städte sind bisher noch planlos.
Österreich hat den EU-Aufruf 2022 unter dem Stichwort “Urban Greening” in der heimischen “Biodiversitätsstrategie 2030+” bei den mittelfristig zu setzenden Maßnahmen verankert. Zwei Jahre später schärfte die EU die Vorgaben mit Wiederherstellungsverordnung noch einmal nach. Angesichts der Klimakrise sei Schutzwirkung durch städtische Grünflächen derzeit unzureichend und ungleich verteilt, gab der WWF zu bedenken. “Laut einer aktuellen Studie profitiert weniger als die Hälfte der urbanen Bevölkerung in Österreich von der kühlenden Wirkung städtischer Begrünung.”
Die Umweltschutzorganisation prüfte nun für den Check die übermittelten Planungsunterlagen anhand des Leitfadens der EU-Kommission, hieß es am Montag in einer Aussendung. “Zwar haben alle teilnehmenden Kommunen Ziele zur Stadtbegrünung formuliert”, der WWF vermisste infolge dann häufig eine nachvollziehbare Verbindung zwischen Begrünungszielen, konkreten Maßnahmen, Finanzierung und Erfolgskontrolle. “Die Städte müssen ihre Begrünungsziele deutlich konsequenter in eine langfristige Planung übersetzen. Bund und Länder müssen dafür ausreichend Geld, Personal und fachliche Unterstützung bereitstellen”, resümierte WWF-Expertin Maria Peer.
Acht von 14 Städten noch planlos
Hier gibt es laut der WWF-Erhebung noch viel Aufholbedarf, denn acht der 14 untersuchten Städte hatten bisher keinen Stadtbegrünungsplan in der untersuchten Form, Dornbirn, Linz, Salzburg, Steyr und Villach bereiten entsprechende Pläne vor. Klagenfurt zeigte sich hingegen als “Begrünungsspeerspitze” und berücksichtigt laut der NGO die zentralen Elemente gemäß den Empfehlungen der EU-Kommission. Mängel wurden aber auch in Kärnten gefunden, so würden teilweise konkrete Zielwerte fehlen, ebenso wie präzise Maßnahmen und Kostenschätzungen.
Zu den planlosen Städten in der untersuchten Form zählen Wien, Graz, Innsbruck und St. Pölten, berichtete der WWF. In Wien gäbe es etwa keine konkreten Angaben zu Maßnahmen, Zeitplänen und Budgets. Graz und Innsbruck haben Begrünungsziele in bestehenden Planungsdokumenten verankert, ein übergreifender Plan fehlt jedoch. St. Pölten meldete zwar einen vorhandenen Stadtbegrünungsplan, die WWF-Prüfung zeigt aber Lücken bei den Angaben zur Umsetzung und Erfolgskontrolle.
Städte stehen vor zahlreichen Hürden
Die befragten Städte nannten als Hürden für einen Stadtbegrünungsplan dann vor allem fehlendes Personal, zu wenig Geld und fehlende politische Aufträge. Zusätzlich besteht laut der WWF-Auswertung ein Bedarf an fachlicher Unterstützung und verbesserten rechtlichen Handlungsmöglichkeiten, etwa für den Baumschutz auf privaten Grundstücken. Der WWF forderte hier als Gegenmaßnahme unter anderem, dass Bund und Länder nicht nur die genannten Barrieren beseitigen sollten, auch eine zentrale Koordinationsstelle für Biodiversität könnte fachliche Beratung und bessere Datengrundlagen bereitstellen.
In den 14 untersuchten Kommunen leben rund 3,2 Millionen Menschen, mit der Mehrheit davon in Wien, das sich laut den Angaben zum Ziel setzt, den Anteil von über 50 Prozent Grünflächen im Stadtgebiet zu erhalten und weiter auszubauen. “Ein hoher Grünanteil allein sagt nicht genug darüber aus, ob Menschen in ihrem Wohnviertel Schutz vor Hitze finden. Begrünungspläne müssen deshalb auch festlegen, wo hochwertige Grünräume gebraucht werden”, nannte WWF-Expertin Peer ein grundsätzliches Problem.
Mit der seit 18. August 2024 rechtswirksamen EU-Wiederherstellungsverordnung gewinnt Stadtbegrünung jedenfalls an rechtlicher Verbindlichkeit und betrifft alle Städte sowie “kleinere Städte und Vororte” ab einem bestimmten Verstädterungsgrad, hielt der WWF fest: Bis Ende 2030 darf es bundesweit im Vergleich zum Jahr 2024 zu keinem Nettoverlust an städtischen Grünflächen und Baumüberschirmung kommen, ab 2031 muss ein steigender Trend messbar sein.
(S E R V I C E – Vollständiger WWF-Städtecheck unter: )