Zweieinhalb Jahre Haft für Ehefrau eines Wiener Anwalts

03.07.2026 • 12:49 Uhr
Zweieinhalb Jahre Haft für Ehefrau eines Wiener Anwalts

Die Ehefrau eines früheren Wiener Rechtsanwalts ist Freitagmittag am Landesgericht wegen Veruntreuung, Verleumdung und falscher Zeugenaussage rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Ein Schöffensenat ging nach mehrtägiger Verhandlung davon aus, dass sie mit einem unbekannten Mittäter einen Einbruch in die Kanzlei ihres Mannes fingiert und einem Tresor 75.000 Euro entnommen hatte. Die Tat schob sie fälschlicherweise zwei Mandanten in die Schuhe.

Der ehemalige Rechtsanwalt, dem der Staatsanwalt vorgeworfen hatte, in gemeinsamer Verbindung mit seiner vorgeblich “besseren Hälfte” agiert zu haben, wurde im Zweifel freigesprochen. “Wir können nicht feststellen, wer dabei war”, stellte der vorsitzende Richter am Ende fest. Der Freispruch für den Juristen ist nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt gab dazu vorerst keine Erklärung ab.

Angeklagte für Gericht zuletzt “völlig unglaubwürdig”

Die deutlich jüngere Noch-Ehefrau des Juristen hatte beim Verhandlungsauftakt Anfang Mai zunächst zugegeben, den Einbruch fingiert zu haben. Diese Verantwortung änderte sie dann wenige Wochen später, indem sie insistierte, sie habe mit dem Verschwinden des Geldes nichts zu tun gehabt. Vielmehr habe sie im Juni 2025 festgestellt, dass der Tresor in der Kanzlei leer war. Da habe sie “aus Panik” die Polizei gerufen “und das mit dem Raub gesagt”, schilderte sie. Für den Senat war diese geänderte Verantwortung “völlig unglaubwürdig. Das Beweisverfahren lässt keinen anderen Schluss zu, dass sie die Täterin war”, stellte der Vorsitzende nun in der Urteilsbegründung klar.

Ursprünglich hatte die Frau behauptet, zwei Geschäftsmänner – Mandanten ihres Mannes – wären in die Kanzlei eingedrungen, hätten sie mit einem Messer und einer Schere bedroht und das Geld an sich genommen. Ihr Mann stritt den gegen ihn erhobenen Vorwurf, mit seiner Frau unter einer Decke gesteckt zu haben, vehement ab. “Ich kann nur sagen, dass das nicht stimmt”, beteuerte er. Seine Frau hätte ihm berichtet, sie bzw. ihre Familie habe das Geld weggeschafft.

Von weiteren Anklagepunkten wurde die Frau freigesprochen. Die Strafverfolgungsbehörde hatte ihr auch angekreidet, einen bettlägerigen Bekannten bestohlen, ein Leasingauto veruntreut und sich fälschlich als Anwältin ausgegeben und für vorgeblich erbrachte Leistungen abkassiert zu haben. Dafür fehlten dem Gericht die entscheidenden Beweise, um zu diesen inkriminierten Fakten mit Schuldsprüchen vorzugehen.

Angeklagte akzeptierte Urteil

Die Angeklagte akzeptierte nach Rücksprache mit ihrem Verteidiger Marcus Januschke die Verurteilung und die über sie verhängte Strafe. Auch der Staatsanwalt war mit dem Strafausmaß einverstanden.