Österreich

Mutter in NÖ getötet: Unterbringung für 28-Jährigen

09.01.2024 • 13:29 Uhr
Urteil gab es noch keines. Der Prozess wurde vertagt <span class="copyright">apops - fotolia</span>
Urteil gab es noch keines. Der Prozess wurde vertagt apops - fotolia

Der Betroffene soll die 60-Jährige mit einem Küchenmesser erstochen haben, der Stiefvater wurde schwer verletzt.

Bluttat in Strasshof

Am Landesgericht Korneuburg hat am Dienstag ein Prozess um eine Bluttat in Strasshof (Bezirk Gänserndorf) vom April 2023 mit der rechtskräftigen Unterbringung eines 28-Jährigen in einem forensisch-therapeutischen Zentrum geendet. Der Mann soll seine 60-jährige Mutter mit einem Küchenmesser erstochen haben. Bei der Attacke wurde auch der Stiefvater (70) verletzt. Die Geschworenen entschieden einstimmig, dass der Betroffene im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit gehandelt hat.

Familienstreit eskaliert

Schauplatz der Messerattacke war am 3. April des Vorjahres ein Reihenhaus, in dem das Ehepaar und der Sohn der 60-Jährigen gemeinsam lebten. Staatsanwältin Gudrun Bischof sprach am Dienstag von einem „furchtbaren und tragischen Vorfall“. Der Betroffene soll rund 30 Mal mit einem Küchenmesser auf seine Mutter eingestochen haben. Der schreienden Frau kam der Stiefvater zu Hilfe, der ebenfalls attackiert wurde. Der 70-Jährige erlitt lebensgefährliche Verletzungen, überstand die prekäre Gesundheitssituation laut Bischof nur aufgrund des schnellen Einschreitens der angeforderten Polizisten. Während die 60-Jährige an Ort und Stelle ihren Verletzungen erlag, wurde ihr Partner in das Universitätsklinikum St. Pölten geflogen und auf der Intensivstation behandelt.

Die dunkle Welt des Täters

Der nicht vorbestrafte 28-Jährige wurde bei einem Suizidversuch ebenfalls schwer verletzt. Bei seiner Befragung legte der Betroffene ein umfassendes Geständnis ab. Er nannte Meinungsverschiedenheiten und unterschiedliche Weltanschauungen als Motiv. Bischof zufolge hatte sich der Niederösterreicher nicht zuletzt aufgrund seiner Ansicht zur Corona-Schutzimpfung aus der Familie zusehends ausgeschlossen gefühlt. Er verschanzte sich vielfach vor dem PC und machte sich Gedanken zu Aliens, Freimaurerei und dem Weltuntergang, worüber der 28-Jährige auch ein Manuskript verfasste. Vor der Tat sollen sich diese Ansichten intensiviert haben, wodurch es mehrmals zu Diskussionen mit der Mutter gekommen sei – so auch unmittelbar vor der Messerattacke, an die sich der Niederösterreicher eigenen Angaben zufolge nicht mehr erinnern kann. „Ich habe dann nur meine Mutter gesehen und bin weggelaufen“, gab der Mann zu Protokoll.

Täter war zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig

Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann bescheinigte dem Betroffenen eine schwere Geisteskrankheit im Sinne einer chronischen Drogenpsychose. Der 28-Jährige sei daher zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen. Seit rund acht Jahren habe er Cannabis konsumiert, zuletzt täglich, räumte der Niederösterreicher in der Geschworenenverhandlung ein. Laut Hofmanns Einschätzung besteht beim Betroffenen die Gefahr, dass er in absehbarer Zeit erneut strafbare Handlungen mit sehr schweren Folgen begehen könnte.

Verteidigerin Astrid Wagner sprach von „wirklich unfassbaren Ereignissen“, es sei „tragisch, was hier geschehen ist“. Keine Zweifel gebe es am Geschehen vom 3. April 2023: „Der Tathergang ist ja klar.“ Staatsanwältin Bischof hielt in ihrem Schlussvortrag fest, dass die Behandlung des 28-Jährigen „ein langwieriger Prozess“ werde. Im Fall der Zurechnungsfähigkeit wäre der Betroffene wegen Mordes und versuchten Mordes belangt worden. Die entsprechenden Hauptfragen wurden von den Laienrichtern einstimmig bejaht.