Österreich

So sollen Firmenübergaben erleichtert werden

10.04.2024 • 12:47 Uhr
ABD0051_20240410 - WIEN - ÖSTERREICH: Sozialminister Johannes Rauch (Grüne), Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) am Mittwoch, 10. April 2024, anl. einer Sitzung des Miniserrats im Bundeskanzleramt in Wien. - FOTO: APA/HELMUT FOHRINGER
Ministerrat mit Sozialminister Johannes Rauch (Grüne), Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP). APA/HELMUT FOHRINGER

Erleichterungen für Firmenübergaben im Ministerrat beschlossen. Das sogenannte „Grace-Period-Gesetz“ soll ab 2025 gelten.

Um die Rahmenbedingungen für Unternehmensübergaben zu verbessern, hat die Regierung am Mittwoch im Ministerrat ein Gesetz zur Erleichterung von Betriebsübergaben beschlossen. Das ursprünglich bereits für 2022 angekündigte sogenannte Grace-Period-Gesetz soll nun 2025 in Kraft treten. Familienbetriebe und Klein- und Mittelbetriebe sollen bei der Unternehmensübertragung von der Finanz begleitet und noch ungeprüfte Zeiträume beleuchtet werden.

Unterstützung für Familienunternehmen

In Österreich gebe es insgesamt 150.000 Familienunternehmen, jedes zehnte davon stehe aufgrund der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren vor der Übergabe, sagte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am Mittwoch nach dem Ministerrat. Zwei Drittel aller Betriebsübergaben würden sich innerhalb der eigenen Familie vollziehen. Hier soll es künftig Unterstützung vonseiten des Finanzministeriums geben.

So könne etwa ein Vater oder eine Mutter, die ihren Betrieb an die Kinder übergeben wollen, durch die Prüfung sicher sein, dass ihr Unternehmen aus steuerlicher Sicht „sauber“ sei, so Brunner. Zugleich werde dem Nachfolger bzw. der Nachfolgerin größtmögliche Rechts- und Planungssicherheit garantiert. Sie können mit dem Finanzbeamten außerdem Kontakt aufnehmen, um mögliche Fragen rasch zu klären.

Bis 2028 600 Übergaben

Geprüft werden sollen vom Finanzamt auf Antrag die letzten drei Jahre und das innerhalb von maximal neun Monaten. Begleitet wird das Unternehmen bei der Übertragung bis zum letztgültigen Abgabenbescheid im Jahr der Übertragung. Die Maßnahmen soll 2028 evaluiert werden, bis dahin sollen laut Finanzministerium rund 600 Übergaben begleitet werden.