Österreich

Reform: Begutachtungsfrist wird verlängert, Beschluss wohl im Herbst

25.06.2024 • 15:35 Uhr
ABD0041_20240622 – WIEN – …STERREICH: Justizministerin Alma Zadic (GR†NE) am Samstag, 22. Juni 2024 anl. eines grŸnen Bundeskongresses “Klimaschutz: Machen wir!” in Wien. – FOTO: APA/TOBIAS STEINMAURER
Justizministerin Alma Zadić (GRÜNE) am Samstag, 22. Juni 2024 anlässlich des grünen Bundeskongresses “Klimaschutz: Machen wir!” in Wien.APA/TOBIAS STEINMAURER

Nach massiver Kritik an den geplanten Reform will Justizministerin Zadić die Zeit für Stellungnahmen ausdehnen und erwägt Änderungen.

Die geplante Reform zum Vorgehen bei Handysicherungen sorgte zuletzt für massive Kritik. Nun will Justizministerin Alma Zadić (Grüne), die Notbremse ziehen. Dass die Begutachtungsfrist für das komplexe Gesetz nur zwei Wochen dauern sollte, um einen Beschluss noch vor der Sommerpause des Nationalrats zu ermöglichen, hatten zuletzt etwa die Präsidentin und die Präsidenten der vier Oberlandesgerichte bemängelt.

Begutachtungsfrist

Zadić stellt nun eine sechswöchige Begutachtungsfrist bis Ende Juli in Aussicht, der Beschluss dürfte damit wohl im September erfolgen. „Aus meiner Sicht wird es dafür aber noch Änderungen brauchen. Dazu habe ich mich heute mit hochrangigen Vertreter:innen der Gerichtsbarkeit, Staatsanwaltschaft und Wissenschaft getroffen und ausgetauscht und setze auch darüber hinaus unseren Dialog mit Justiz, Wissenschaft und Zivilgesellschaft fort. In den kommenden Wochen wird ein entsprechender Vorschlag erarbeitet“, heißt es in einem Statement der Ministerin. Unklar ist noch, wie die ÖVP auf die Ankündigung reagieren wird.

Nach einer Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs soll künftig eine richterliche Genehmigung Voraussetzung sein, damit ein Handy oder ein sonstiger mobiler Datenträger sichergestellt werden kann. Die Richterin oder der Richter soll zudem festlegen, welche Daten zu welchem Ermittlungszweck ausgewertet werden dürfen. Der derzeitige Entwurf sieht allerdings auch eine Kompetenzverschiebung von den Staatsanwaltschaften in Richtung Kriminalpolizei vor: Diese soll künftig nur jenen Teil der Daten, die ihrer Einschätzung nach in die Vorgaben des Gerichts fällt, an die Staatsanwaltschaft weitergeben. Kritiker des Vorhabens orten eine Entmachtung der Staatsanwaltschaften, die Grünen versuchten bisher zu beschwichtigen.