Österreich

Prozess gegen Peter Pilz: „War notwendig, richtig und rechtmäßig“

05.07.2024 • 13:59 Uhr
-
Der ehemalige Politiker wird üble Nachrede und verbotene Veröffentlichung vorgeworfen. Klaus Hartinger

Dem ehemaligen Grünen-Politiker und Listengründer werden üble Nachrede und eine verbotene Veröffentlichung vorgeworfen.

Am Freitag ist am Wiener Landesgericht gegen den früheren Nationalratsabgeordneten Peter Pilz wegen verbotener Veröffentlichung (Paragraf 301 StGB) und übler Nachrede verhandelt worden. Der Ex-Politiker wies die Vorwürfe als haltlos zurück. Sein Vorgehen sei „notwendig, richtig und rechtmäßig“ gewesen. Die Verhandlung wurde zur weiteren Beweisaufnahme auf unbestimmte Zeit vertagt.

Die Anklagepunkte

In dem Verfahren geht es um drei Anklagepunkte, die bis zu 24 Jahre zurückliegen und die jetzt verspätet verhandelt werden, weil Pilz zunächst als Mandatar für die Grünen und später für die von ihm gegründete Liste JETZT parlamentarische Immunität genossen hat. Erst nach seinem Ausscheiden aus der Politik wurden die Ermittlungen wieder aufgegriffen. In der so genannten Spitzel-Affäre, bei der es um angeblich von der FPÖ beauftragte verbotene Datenabfragen aus dem Polizei-Computer ging, hatte Pilz im Oktober 2000 ebenso aus der Amtsverschwiegenheit unterliegenden Disziplinarakten zitiert wie acht Jahre später im Zusammenhang mit Ermittlungen zum Fall Natascha Kampusch. Da präsentierte Pilz der Öffentlichkeit ein Erkenntnis der beim Innenministerium eingerichteten Disziplinarkommission.

Pilz’ Argumentation

Das sei kein Rechtsbruch, sondern Teil seiner Arbeit als parlamentarischer Abgeordneter gewesen, meinte Pilz in seiner Beschuldigteneinvernahme: „Wir (gemeint: die Abgeordneten, Anm.) haben uns selbst das Recht gegeben, aus Akten zitieren zu dürfen.“ Das sei unabdingbar, „damit wir die Verwaltung kontrollieren können“. Die Amtsverschwiegenheit habe für ihn nicht gegolten, zeigte sich der Angeklagte überzeugt: „Das Beamtendienstrechtsgesetz stellt für Abgeordnete mit Sicherheit keine Grenzen dar. Wir sind ausschließlich durch das Strafrecht beschränkt.“

Auf Vorhalt von Richter Gerald Wagner, dass es dazu auch eine andere Rechtsmeinung gebe, verwies Pilz auf den Verfassungsjuristen Heinz Mayer, der seine Ansicht teile: „Ich habe nie bestritten, dass ich aus Akten aus dem Disziplinarrecht zitiert habe. Ich habe das aus guten Gründen getan.“ Mandatare könnten ihrer Aufgabe als Kontrolleure nicht nachgehen, „wenn wir derartigen Knebeln wie dem Beamtendienstrecht unterstellt wären.“ Die inkriminierte üble Nachrede bzw. Beleidigung fußte auf einer Anzeige, die das damals von Herbert Kickl (FPÖ) geführte Innenministerium gegen Pilz erstattet hatte, weil man sich im April 2018 von einer Presseaussendung verunglimpft sah. Pilz hatte in dieser die Abschiebung eines afghanischen Flüchtlings als „amtlichen Mordversuch“ bezeichnet und den Behörden unterstellt, diese würden den Mann „seinen Henkern und seinen Steinigern in Afghanistan“ ausliefern.