Keine Mautstrafe, weil ein Tippfehler auf der Vignette war

Mietautofahrer tippte versehentlich falsches Kennzeichen beim Kauf von digitaler Vignette ein. Landesverwaltungsgericht wandelte BH-Geldstrafe in Ermahnung um.
Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch legte dem Beschuldigten zur Last, er sei im März 2022 mit einem Auto auf der Rheintalautobahn A 14 in einem mautpflichtigen Abschnitt ohne Vignette gefahren. Für den Verstoß gegen das Bundesstraßen-Mautgesetz wurde über den Schweizer mit der Straferkenntnis vom Juni 2023 eine Geldstrafe von 150 Euro verhängt. Die mögliche Höchststrafe wäre 3000 Euro gewesen.
Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg wandelte in zweiter Instanz die BH-Geldstrafe in eine Ermahnung um. Insofern wurde der Beschwerde des Beschuldigten Folge gegeben. Die Entscheidung kann noch mit einer außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof in Wien bekämpft werden.
Lediglich Tippfehler
Der Bregenzer Verwaltungsrichter ging nur von geringem Verschulden des Beschuldigten aus. Demnach hatte der Autofahrer lediglich einen Tippfehler zu verantworten. Nach den gerichtlichen Feststellungen tippte der Schweizer im Februar 2022 beim Kauf einer digitalen Vignette für zwei Monate beim Kennzeichen seines Leihautos statt der richtigen Zahlenkombination 722 die Zahlenfolge 772 ein. Er tippte also eine Zahl falsch ein.
Deshalb lag für das registrierte Kennzeichen beim Befahren der Autobahn zur fraglichen Tatzeit keine Vignette vor. Objektiv, so das Landesverwaltungsgericht, hatte der Beschuldigte somit den Tatbestand verwirklicht. Subjektiv aber fehle es am Tatvorsatz. Denn der Beschuldigte habe der Asfinag die Vignette ja bezahlt, dabei versehentlich aber ein falsches Kennzeichen angegeben.
Keine Geldstrafe nötig
Eine Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens kam für das Verwaltungsgericht in Bregenz nicht infrage. Der Richter hielt eine Ermahnung nach dem Verwaltungsstrafgesetz für die angemessene Sanktion. Eine Geldstrafe war aus seiner Sicht nicht notwendig. Zumal zu bedenken sei, dass beim Eingeben des Kennzeichens eines Leihautos eine Verwechslung leichter möglich sei als beim eigenen Pkw.
Die Asfinag stellte wegen des Irrtums dem Schweizer schon im April 2022 eine digitale Vignette mit dem richtigen Kennzeichen aus. Der Beschuldigte wies vor Gericht darauf hin, dass der Asfinag kein Schaden entstanden sei, zumal die Vignette ja bezahlt worden sei. Er ersuchte das Landesverwaltungsgericht nicht um eine Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens und um eine Aufhebung der Geldstrafe. Stattdessen beantragte er eine Ermahnung.