Lehrer missachtete Weisungen: Entlassung

21.06.2024 • 17:51 Uhr
Angeklagte werden aus Haft vorgeführt Zwei Männer, Jahrgang 2004 und 1988, sollen 2023 mit andern Mittätern sieben Personen in Vorarlberg und Österreich Geld und Wertgegenstände abgenommen haben. Den Opfern wurde am Telefon erklärt, dass ein Polizeibeamter aus Sicherheitsgründen ihre Wertgegenstände in Verwahrung übernehmen würde. Landesgericht, Schwurgerichtssaal
hartinger

Mathematiklehrer soll Unterricht nicht ordnungsgemäß verrichtet und Anweisungen der Direktion nicht befolgt haben. Nun bekämpft er in Arbeitsprozess seine Entlassung.

Schon während seines ersten Schuljahres an der Schule im Bezirk Bregenz musste der Lehrer seinen Dienst vorzeitig beenden. Denn die Bildungsdirektion Vorarlberg sprach im April die Entlassung aus. Die Entlassung des Vertragslehrers, dessen Dienstverhältnis mit einem Jahr befristet war, wurde so begründet: Er habe es verabsäumt, seinen Unterricht ordnungsgemäß zu verrichten. Zudem habe er Weisungen nicht befolgt. So habe der Lehrer sich nicht an die Anweisung gehalten, schriftliche Vor- und Nachbereitungen seines mangelhaften Unterrichts unverzüglich bei der Direktion abzugeben. Der Lehrer bekämpft seine Entlassung in einem anhängigen Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch. Der Rechtsstreit begann am Freitag mit der vorbereitenden Tagsatzung.

Der klagende Pädagoge meint, seine Entlassung sei zu Unrecht verfolgt. Er habe keinen Entlassungsgrund gesetzt. Beklagte Partei ist als Schulerhalterin die Republik Österreich. Der Vertreter der beklagten Partei von der Finanzprokuratur in Wien sagte am Freitag, der Unterricht des Klägers sei unstrukturiert gewesen. Darüber hätten sich auch seine Schüler gewundert.

Videokonferenz

Dem Wiener Beklagtenvertreter wurde die Anreise zur kurzen ersten Verhandlung nach Feldkirch erspart. Er durfte am Freitag per Videokonferenz an dem Arbeitsprozess teilnehmen. Vergleichsgespräche während der vorbereitenden Tagsatzungen blieben erfolglos. Die beklagte Republik bot dem Kläger eine Umwandlung der Entlassung in eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses per Ende April an. Damit war der Kläger aber nicht einverstanden. Er beantragt weiterhin, dass das Arbeitsgericht seine Entlassung für rechtswidrig erklärt.

Arbeitsrichter Gabriel Rüdisser vertagte die Verhandlung auf Oktober. Dann sollen der Kläger, Direktoren und Lehrer als Zeugen befragt werden. Der Richter merkte zu Beginn der Verhandlung an, es sei grundsätzlich nicht leicht, einen Lehrer zu entlassen. Es werde zu prüfen sein, ob der Kläger Weisungen von Vorgesetzten nicht nachgekommen sei und damit einen Entlassungsgrund gesetzt habe.

Der klagende Deutsche war seit Beginn des Schuljahres an zwei Schulen als Lehrer für Mathematik tätig. Probleme habe es nur an einer der Schulen gegeben, sagte Klagsvertreter Bertram Grass. An der anderen Schule sei sein Mandant für seinen Unterricht gelobt worden, so der Anwalt des Klägers.