Disziplinarstrafe: Soldat hatte zu lange Haare

Weil Soldat Haare inzwischen kurz trägt, wurde Geldstrafe in zweiter Instanz verringert. Er bekämpft nun vor Verfassungsgerichtshof Benachteiligung gegenüber Soldatinnen.
Der in Vorarlberg Dienst verrichtende Vorarlberger Berufssoldat hatte zu lange Haare. Wegen dieser Dienstpflichtverletzung verhängte die Wiener Bundesdisziplinarbehörde über den Beschuldigten in einem Disziplinarverfahren in erster Instanz eine Geldstrafe von 3000 Euro.
In zweiter Instanz setzte das Bundesverwaltungsgericht die Geldstrafe um 800 Euro auf 2200 Euro herab. Denn bei der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht hatte der Beschuldigte kürzere und den Vorschriften entsprechende Haare, auch dank der Verwendung von Haargel.
Die Entscheidung des Wiener Bundesverwaltungsgerichts kann noch mit einer außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof in Wien bekämpft werden.
Der Soldat verstieß auch nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts vorsätzlich gegen einen Erlass des Verteidigungsministeriums aus dem Jahr 2017. Der Erlass schreibt vor, dass Haare von Soldaten Augen und Ohren nicht bedecken und Uniform und Hemdkragen nicht berühren dürfen.
Haare-Erlass
Der Berufssoldat wird jetzt den Haare-Erlass des Verteidigungsministeriums mit einer Gesetzesbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof in Wien bekämpfen. Das teilte auf Anfrage sein Anwalt Bertram Grass mit. Der Erlass sei verfassungswidrig, weil die Vorschrift Soldaten gegenüber Soldatinnen diskriminiere, so der Bregenzer Rechtsanwalt. Damit werde gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen.
Denn der Erlass sieht vor, dass Soldatinnen dann lange Haare tragen dürfen, wenn die Haare zu einem sogenannten Pferdeschwanz zusammengebunden werden. Der beschuldigte Soldat hatte seine langen Haare auch zu einem Pferdeschwanz zusammengebunden.
Der Berufssoldat hatte bei Vorgesetzten Selbstanzeige erstattet. Mildernd wurde bei der Strafbemessung sein Tatmotiv gewertet: Weil er Gleichberechtigung zwischen Soldaten und Soldatinnen bei der Haarlänge fordert. Der Beschuldigte beantragte im Disziplinarverfahren einen Freispruch. Der Disziplinaranwalt forderte eine höhere Geldstrafe.
Freigesprochen wurde der Beschuldigte auch in zweiter Instanz vom Vorwurf, den Befehl des Vorarlberger Militärkommandanten missachtet zu haben, sich die Haare schneiden zu lassen. Der Haare-Erlass des Verteidigungsministeriums habe da in rechtlicher Hinsicht Vorrang und genüge für eine disziplinäre Verurteilung, so die Disziplinarrichter.