Weil Soldat Haare inzwischen kurz trägt, wurde Geldstrafe in zweiter Instanz verringert. Er bekämpft nun vor Verfassungsgerichtshof Benachteiligung gegenüber Soldatinnen.
Anwalt klärte mangelhaft auf und forderte von Miteigentümern von Wohnanlage mit 190.000 Euro viel zu viel. Höchstgericht bestätigte Disziplinarstrafe von 15.000 Euro.
Rechtsanwalt bezahlte nach eigenen Angaben als Wiedergutmachung Disziplinarstrafe seines Mandanten, der als Justizwachebeamter gegen Coronavorschrift verstieß.