Anklageschrift gegen falschen Zahnarzt

Ein Angeklagter 52-jähriger soll sich als Zahnarzt ausgegeben und zahlreiche Patienten falsch behandelt haben.
Wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs, fahrlässiger Körperverletzung und Kurpfuscherei hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch beim Landesgericht Feldkirch Anklage erhoben. Das bestätigte gestern auf Anfrage Gerichtssprecher Dietmar Nußbaumer.
Über 100.000 Euro kassiert
In der Anklageschrift werde dem 52-jährigen Angeklagten zur Last gelegt, er habe zwischen Februar 2015 und März 2022 an zwei Orten in Vorarlberg vorgetäuscht, ein in Österreich zugelassener Zahnarzt zu sein, und 17 Patienten und Patientinnen entgegen den Regeln der ärztlichen Kunst fehlbehandelt, so Nußbaumer. Demnach habe der über keine zahnärztliche Zulassung in Österreich verfügende Angeklagte die Patienten und Patientinnen dazu verleitet, sich von ihm gegen Entgelt zahnmedizinisch behandeln zu lassen. Dabei habe er Einnahmen von 101.900 Euro lukriert. Diese Summe entspreche dem angeklagten Gesamtschadensbetrag.
Fehlbehandelte Patienten und Patientinnen habe der als Zahnarzt auftretende Unterländer teilweise grob fahrlässig und teilweise fahrlässig am Körper verletzt, entnimmt der Gerichtssprecher der Anklageschrift. Kurpfuscherei sei angeklagt worden, weil der Angeklagte als nicht zugelassener Zahnarzt zahnmedizinischen Behandlungen durchgeführt habe.
Bis zu fünf Jahre Gefängnis
Die Anklageschrift sei noch nicht rechtswirksam und könne noch mit einem Einspruch bekämpft werden, teilte Nußbaumer mit. Deshalb liege auch noch kein Verhandlungstermin vor. Sollte die Anklageschrift rechtswirksam werden, würde der Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch unter dem Vorsitz von Richter Alexander Wehinger stattfinden.
Für den Fall eines Schuldspruchs im Sinne der Anklage würde der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis betragen. Der unbescholtene Angeklagte, der ein zahnmedizinisches Unternehmen betreibt, bekennt sich dem Vernehmen nach nicht schuldig.
Zivilprozesse anhängig
Mehrere ehemalige Patienten und Patientinnen haben den mutmaßlichen falschen Zahnarzt wegen Fehlbehandlungen zivilrechtlich geklagt. Am Landesgericht wurde gestern einer der Zivilprozesse weitergeführt. Der Beklagte erschien auch nicht zu dieser Verhandlung. Sein Anwalt teilte dem Zivilrichter mit, sein Mandant befinde sich auf einer Vortragsreise in Indien.
Ein Rechtsanwalt berichtete gestern auf dem Gerichtsflur, er kenne Ex-Patienten des Beschuldigten, die mit der zahnmedizinischen Behandlung durch den Angeklagten sehr zufrieden seien.