Wieder Psychiatrie für kranken Täter

08.04.2025 • 12:16 Uhr
Wieder Psychiatrie für kranken Täter
Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig.

Neuerliche Einweisung für psychisch kranken 26-Jährigen, dieses Mal nach zwei Raubversuchen und Drohung.

Nach Brandstiftungen beim Bregenzer Hafen und in Dornbirn im Jahr 2022 wurde der manisch-depressive Österreicher türkischer Abstammung vor drei Jahren am Landesgericht Feldkirch wegen Zurechnungsunfähigkeit in die Psychiatrie eingewiesen. Einige Zeit später wurde der Betroffene vorzeitig unter Auflagen in die Freiheit entlassen.

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Am Dienstag wurde am Landesgericht neuerlich die Unterbringung des bei den Taten als zurechnungsunfähig und gefährlich eingestuften psychisch Kranken in einem forensisch-therapeutischen Zentrum verfügt. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher ist rechtskräftig.

Nimmt Medikamente nicht

Wäre der 26-Jährige zurechnungsfähig gewesen, wäre er wegen versuchten Raubes, versuchten minderschweren Raubes und versuchter schwerer Nötigung verurteilt worden.

Drei Anlasstaten hat der Arbeitslose, der seine Medikamente nicht einnimmt, aus dem Bezirk Feldkirch nach Ansicht der Richter in einer manischen Phase begangen. Demnach hat der Kranke im August 2024 beim Bregenzer Bahnhof versucht, einem Bekannten mit der Drohung, ihn sonst zu schlagen und abzustechen, das Handy zu rauben.

Versucht, Joint zu rauben

Dem Urteil zufolge hat der mit drei Vorstrafen Belastete zudem am 17. Jänner 2025 in Götzis einer jungen Frau mit der Drohung, sie umzubringen, einen Marihuana-Joint zu rauben versucht.

Des Weiteren hat er, so das Urteil, am nächsten Tag in Lustenau bei einer Tankstelle damit gedroht, die Tankstelle in die Luft fliegen zu lassen, wenn das über ihn dort verhängte Hausverbot nicht aufgehoben wird.

Hilfe benötigt

Verteidiger Helgar Schneider sagte, sein Mandant benötige psychiatrische Hilfe. Auch Drogenkonsum habe bei ihm die psychische Erkrankung ausgelöst.

Der psychiatrische Gerichtssachverständige Reinhard Haller merkte an, für die bedingte Entlassung aus der Psychiatrie nach der ersten Einweisung habe nicht er das Gutachten erstattet.