Politik

Fußach-Prozess wird erst im Juli fortgesetzt

17.05.2024 • 12:39 Uhr
Zwei Männer, Jahrgang 1958 und 1957, sind angeklagt zwischen 2013 und 2020 als Organe in der Gemeinde Fußach überhöhte Dienstzulagen genehmigt und unberechtigte Spesen sowie Überstunden verrechnet zu haben Bitte Fotos von Angeklagten, Richterin Verena Wackerle
Klaus Hartinger

Weitere Einvernahme des Ex-Finanzleiters am 2. Juli, Ex-Bürgermeister soll ab 3. Juli befragt werden.

Die Einvernahme des Ex-Finanzleiters der Gemeinde Fußach wurde am Landesgericht Feldkirch am Freitagmittag während des vierten Verhandlungstages abgebrochen. Denn der 65-jährige Erstangeklagte sagte, er habe am bereits dritten Tag seiner Befragung Kreislaufprobleme.

Daraufhin wurde der Schöffenprozess auf Juli vertagt. Für 2. Juli ist die abschließende Einvernahme des Ex-Finanzchefs geplant, für 3. Juli dann der Beginn der Befragung des Ex-Bürgermeisters. Zudem wird voraussichtlich ein buchhalterisches Gutachten eingeholt werden.

Den beiden unbescholtenen Angeklagten legt die Staatsanwaltschaft Amtsmissbrauch und Untreue zur Last. Demnach soll der damalige Finanzleiter mit rechtswidrig bezogenen Zulagen, Überstundenpauschalen und Überstundenzahlungen rund 250.000 Euro kassiert haben haben. Und er soll dem seinerzeitigen Bürgermeister zu Unrecht eine Funktionsentschädigung von 4000 Euro ausbezahlt haben.

Dem angeklagten Ex-Bürgermeister wird vorgeworfen, die 4000 Euro zu Unrecht kassiert und die rechtswidrigen Zusatzbezüge des Finanzleiters genehmigt oder nicht kontrolliert zu haben.

Die Verteidigerinnen Christina Lindner und Astrid Nagel beantragten Freisprüche. Der Finanzleiter habe die Zusatzbezüge rechtmäßig überwiesen bekommen, meint Lindner. Der Bürgermeister habe die 4000 Euro gar nicht erhalten, so Nagel. Der 67-Jährige habe sich fahrlässig verhalten und die angeklagten Zusatzbezüge des Finanzleiters nicht kontrolliert.

Richterin Verena Wackerle gab als Vorsitzende des Schöffensenats mehrmals zu verstehen, dass für sie Erklärungen des Finanzleiters teilweise nicht nachvollziehbar seien.

Die Richterin erörterte, dass für den Fall eines Schuldspruchs beim als Vertragsbediensteten beschäftigten Ex-Finanzleiter statt vom angeklagten Amtsmissbrauch von Untreue ausgegangen werden könnte. Dann könnte sich die Strafdrohung von bis zu zehn auf bis zu drei Jahre Haft verringern.