Politik

Landtag senkt Hürden für Abschuss von Wölfen

15.04.2026 • 14:48 Uhr
Landtag senkt Hürden für Abschuss von Wölfen
Der Wolf erhitzte einmal mehr die Gemüter im Landhaus. Canva/Stiplovsek

Künftig dürfen Wölfe schon dann erlegt werden, wenn sie eine Gefahr für Mensch oder Nutztier darstellen – nicht erst, wenn sie Schaden angerichtet haben. Rund um die Gesetzesänderung wurde im Landtag hitzig diskutiert.

Der Landtag beschloss am Mittwoch per dringlichem Antrag eine Änderung des Jagdgesetzes. Diese umfasst zwei Punkte: Einerseits ist künftig nach einem Verkehrsunfall mit einem verletzten Wild jedes Jagdorgan befugt, dieses Tier durch einen Hegeabschuss von seinem Leid zu erlösen. Das war bislang ausschließlich dem für das jeweilige Revier zuständigen Jäger vorbehalten. Andererseits dürfen Wölfe künftig ungeachtet der Schonzeit schon dann geschossen werden, wenn durch ihn “das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder von auf Alpen oder auf sonstigen Weiden gehaltenen landwirtschaftlichen Nutztieren unmittelbar gefährdet ist.” Jeder Abschuss muss unmittelbar dokumentiert und gemeldet werden.

Während man sich fraktionsübergreifend über den ersten Punkt einig war, sorgte der präventive Abschuss von Wölfen für intensive Diskussionen. Schon im Vorfeld hatte die Tierschutzorganisation WWF kritisiert, dass die Verordnung nicht mit europäischem Recht im Einklang sei und pauschale Abschüsse möglich mache.

Feuerstein hofft auf “noch wirksamere Maßnahmen”

In der Landtagsdiskussion argumentierte Antragssteller und ÖVP-Jagdsprecher Bernhard Feuerstein: “Für mich ist es unverständlich, dass beim Wolf alle von Tierschutz sprechen, während das Elend von gerissenen Schafen und Rindern völlig ausgeblendet wird.” Der einzig wirksame Herdenschutz sei die Entnahme des Wolfes, so Feuerstein. “Wir müssen die Sorgen der Älplerinnen und Älpler ernst nehmen”, betonte er weiter und sprach sich für “noch wirksamere Maßnahmen” aus. Auf Nachfrage von Grünen-Klubobmann Daniel Zadra führte er aus: “Wenn die Bestände weiter ansteigen, könnte ich mir vorstellen, dass der Wolf irgendwann zum jagbaren Wild zählen wird müssen.”

Maurice Shourot
Bernhard Feuerstein verteidigte die Gesetzesänderung klar. Maurice Shourot

Grünen-Jagdsprecherin Christine Bösch-Vetter zog einen Vergleich heran: “Im vergangenen Jahr sind 14 Tiere nach einem Wolfsangriff in Vorarlberg gestorben, aber rund 70 Tiere wegen TBC. Man stelle sich einmal vor, die Regierungsparteien würden sich mit fünf Mal so viel Elan der TBC-Frage widmen wie der Wolfsfrage – was das für ein Aufatmen wäre in der Landwirtschaft.” Bei der Veranstaltung zur TBC-Seuchenbekämpfung im Landamannsaal in Egg-Großdorf Ende Februar (die NEUE berichtete) sei mit Bernhard Feuerstein nur ein einziger Vertreter der Regierungsparteien vor Ort gewesen. “Der zuständige Landesrat ist nicht gekommen, hat aber im Nachklang festgehalten, für wie unnötig er die Veranstaltung der Bauern hielt”, so die Grünen-Abgeordnete. Die TBC-Bekämpfung sei mühsam und erfordere viele Gespräche und gegenseitiges Verständnis. “Da ist es einfacher, sich auf einen einenden Außenfeind wie den Wolf sprichwörtlich einzuschießen”, so Bösch-Vetter. “Die Gesetzesänderung halte ich für populistisch und ich gehe nicht davon aus, dass sie die erhofften positiven Effekte bringt”, begründete sie die Ablehnung des Antrags durch ihre Fraktion.

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Feuerstein hielt mit lauter Stimme dagegen: “Wir haben in der Landwirtschaft Riesen-Herausforderungen, aber hier sprechen wir dezidiert den Wolf. Alles andere ist in diesem Fall eine Themenverfehlung.” Er erkenne es an, dass sich Bösch-Vetter bei der TBC-Thematik unter die Bauern gemischt habe, aber wenn sie der Gesetzesänderung zum Wolfsabschuss nicht zustimme, sei das “ein Stück weit Verrat”, polterte er. “Und hören Sie auf, uns hinzustellen, als würden die TBC-Problematik verharmlosen”, führte Feuerstein Maßnahmen wie Erhöhung der Abschusszahlen und eine Überarbeitung der wildökologischen Raumordnung an.

Landtag senkt Hürden für Abschuss von Wölfen
Christine Bösch-Vetter erhielt für ihre TBC-Kritik ordentlich Gegenwind. Dietmar Stiplovsek

Deutlich wurde auch Co-Antragssteller Joachim Weixlbaumer (FPÖ): “In diesem Haus gibt es offensichtlich Tierschutzträumereien, die der Realität nicht standhalten. Der Wolf hat leider keinen Lebensraum mehr und das müssen wir zur Kenntnis nehmen.” Um die Alpen und Nutztiere zu schützen, müsse man verlässliche Rahmenbedingungen schaffen. “Aus meiner 40-jährigen Erfahrung als Jäger wage ich zu behaupten, dass ich erkennen kann, wenn von einem Wolf Gefahr ausgeht und ich werde keine Sekunde zögern, das Jagdrecht schnell und unbürokratisch zu exekutieren”, zeigte sich Weixlbaumer zur Tat bereit. Nach Kritik der SPÖ (“Bei Kollege Weixlbaumer hat man das Gefühl, er hat das Gewehr schon geladen”) ruderte er ein wenig zurück: “Ich verwehre mich gegen den Vorwurf, dass ich einem Wildtier nicht mit dem nötigen Respekt begegne.”

Auch Neos und SPÖ stimmten Antrag zu

Zustimmung für die Gesetzesänderung kam neben den Regierungsparteien auch von Neos und SPÖ. Fabienne Lackner betonte den “unemotionalen Zugang” ihrer Neos zum Wolf: “Einerseits ist er keine mordende Bestie, die ausgerottet gehört, aber auf der anderen Seite auch kein Haustier.” Was Feuerstein als “Themenverfehlung” bezeichnet, könne man auch als “Prioritätensetzung” sehen, beklagte Lackner eine “politische Überstrapazierung des Wolfes” und meinte zur TBC-Situation: “Wenn wir das nicht in den Griff bekommen, können wir alle miteinander einpacken.” Die Gesetzesänderung beim Wolf dürfe nicht den Eindruck erwecken, man könne jeden Wolf abschießen, “der einem zublinzelt”, so Lackner. Gleichzeitig warb sie für eine “Herdenschutzoffensive” auf den Alpen.

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Fabienne Lackner bemängelte die “politische Überstrapazierung” des Wolfes.DietmarStiplovsek

SPÖ-Jagdsprecher Reinhold Einwallner stimmte dem Antrag inhaltlich zu, monierte jedoch das Zustandekommen der Gesetzesänderung: “Mit einem selbstständigen Antrag umgehen sie die achtwöchige Begutachtungsfrist. So gibt es keine Möglichkeit für Einsprüche aus den Gemeinden oder ein Volksbegehren. Wenn man überzeugt ist, dass ein Gesetz inhaltlich richtig ist, muss man keine Begutachtung und keine kritischen Stellungnahmen von NGOs fürchten.”

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Reinhold Einwallner kritisierte, dass die Gesetzesnovelle per selbständigem, dringlichen Antrag zustande kam.DietmarStiplovsek

Landwirtschaftslandesrat Christian Ganter (ÖVP) hielt dagegen, dass niemand übergangen worden sei: “Das ist ein üblicher Prozess, wir brauchen hier eine schnelle Lösung.” Überdies habe er kein Verständnis, wenn “irgendwelche NGOs und selbst ernannte Experten aus Wiener Hochhaustürmen erklären, wie Alpwirtschaft funktioniert. Das wissen wir in Vorarlberg besser.” Auch auf die Kritik zur TBC-Problematik ging er ein: “Wir sind uns als Regierungsparteien sehr wohl darüber bewusst und wir bieten Antworten und Lösungen in unserer tagtäglichen Arbeit. Ich bin zutiefst überzeugt, dass wir diese Lösungen am Verhandlungstisch und nicht am Stammtisch oder in irgendwelchen überfüllten Sälen finden.”

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Die Landesräte für Landwirtschaft und Jagd (Gantner) sowie für Gesetzgebung (Schöbi-Fink) waren beide am Zustandekommen des Gesetzes beteiligt.Dietmar Stiplovsek

Die breite Zustimmung für den Antrag begrüßte Gantner und betonte: “Das Gesetz gibt Sicherheit, weil man den Wolf präventiv bejagen darf. Es schafft Klarheit, denn es versteht kein Mensch, warum immer erst etwas passieren muss, bevor man etwas tun darf. Und es schafft Entbürokratisierung.” Künftig liegt nämlich die Kompetenz in der Wolfsfrage nicht mehr bei den vier Bezirkshauptmannschaften, sondern beim Land.

(NEUE Vorarlberger Tageszeitung)