SHZ: Doch kein Wolfurter Millionengrab? Bürgermeisterin sieht nur geringe Planänderungen

Auf NEUE-Anfrage erklärt Bürgermeisterin Angelika Moosbrugger, dass die Pläne für das Prestigeprojekt nach dem geplatzten Grundstücksdeal nur geringfügig angepasst werden müssen.
Nach dem Veto von Chris Alge und dem Gang vors Gericht vermuteten Kritiker der Wolfurter Verantwortlichen einen drohenden Millionenschaden für die Hofsteiggemeinde.
Davon könne aber laut Bürgermeisterin Angelika Moosbrugger keinesfalls die Rede sein: „Das Gericht hat entschieden, dass der Tauschvertrag zwischen der Marktgemeinde Wolfurt und unserem Grundstücksnachbarn – betreffend ein Areal von 170 Quadratmetern – aufgehoben wird. Mit Blick nach vorn akzeptieren wir diese Entscheidung.“
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Für das Projekt würden sich daraus zwar Änderungen ergeben, die aber weit weniger Tragweite hätten, wie vielleicht manche Kritiker bereits in den Raum gestellt hätten. „Wir können die Planungen für das Projekt wieder aufnehmen. Das Bauvorhaben wird, wie ursprünglich vorgesehen, an derselben Stelle realisiert. Das beauftragte Architekturbüro arbeitet derzeit die notwendigen Anpassungen aus. Im Hinblick auf die Gebäudedimensionen gelten die baugesetzlichen Regelungen. Ende des Jahres werden wir konkrete Details zu den Änderungen bekannt geben“, führt die ÖVP-Bürgermeisterin weiter aus.
Fünf bis sechs Jahre, bis sichtbare Ergebnisse erwartbar sind
Man befinde sich momentan in einer vergleichsweise frühen Phase des Projekts. Erste sichtbare Baufortschritte seien in rund fünf bis sechs Jahren zu erwarten: „Zurzeit stehen der Gemeinde insgesamt rund 9000 Quadratmeter für die Zentrumsentwicklung zur Verfügung – dieses Bauprojekt bildet den ersten großen Baustein auf dem Entwicklungsareal.“
Streit um Gebäudehöhe
Auf die Frage, wieso man bei den Planungen nicht die mit dem Grundstücksinhaber vereinbarten Klauseln berücksichtigt habe, informiert Moosbrugger abschließend: „Es ging um eine Skizze in den Unterlagen zum Tauschvertrag, die eine Höhenangabe enthielt. Diese wurde unsererseits nicht als Vertragsbestandteil erachtet, daher bezogen sich die Pläne des Architekten nicht auf diese Angabe. Das Gericht entschied, den Vertrag aufzuheben und die Grundstücksgrenzen rückabzuwickeln.“
(NEUE Vorarlberger Tageszeitung)