Warum ein Sexualstraftäter nach Übergriffen in Bregenz, Dornbirn und Hohenems nun weniger lang in Haft muss

26-Jähriger hielt laut Urteil seine Ex-Freundin fest und berührte sie im Intimbereich, belästigte sie sexuell, bedrohte und stalkte sie. Berufungsgericht setzte Haftstrafe deutlich herab.
Wegen geschlechtlicher Nötigung, versuchter geschlechtlicher Nötigung, sexueller Belästigung, versuchter Nötigung, gefährlicher Drohung und beharrlicher Verfolgung wurde der unbescholtene Angeklagte im November 2024 in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt. Als Teilschadenersatz hat der arbeitslose 26-Jährige seiner 24-jährigen Ex-Freundin 1500 Euro zu bezahlen. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.
Das Urteil des Schöffensenats wurde vom die Vorwürfe bestreitenden Angeklagten bekämpft, teilweise mit Erfolg. Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien wies im April die Nichtigkeitsbeschwerde zurück und bestätigte damit den Schuldspruch.
Weniger Haftmonate
Nun gab das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) in der Berufungsverhandlung der Strafberufung teilweise Folge und setzte 11 der 16 Haftmonate auf Bewährung aus. Jetzt hat der Unterländer nur noch fünf Haftmonate zu verbüßen und nicht mehr 16. Das OLG-Urteil ist rechtskräftig. Wegen der Unbescholtenheit des Angeklagten und der Versuche bei manchen Taten sei die zu verbüßende Freiheitsstrafe herabzusetzen gewesen, meinte der Innsbrucker Berufungssenat.
Das ist vorgefallen
Das ist nach Ansicht der Richter zwischen Sommer 2023 und April 2024 in Dornbirn, Bregenz und Hohenems vorgefallen: Der Unterländer hielt seine frühere Freundin fest und sagte, er werde ihrem Lebensgefährten etwas antun, wenn sie sich von ihm nicht im Intimbereich berühren lasse. Dabei blieb es beim Versuch. Bei einem anderen Zwischenfall hielt er sie ebenfalls fest und griff in ihren Intimbereich.
Demnach berührte der Angeklagte zudem bei verschiedenen Vorfällen seine ehemalige Freundin an mehreren intimen Stellen Und er drohte ihr damit, ihrem neuen Freund etwas anzutun. Darüber hinaus hielt er die damals von ihrem neuen Partner schwangere Frau im April in Dornbirn auf der Straße fest, sodass sie sich von ihm losreißen musste und sich dabei leicht verletzte.
Gestalkt
Nach den gerichtlichen Feststellungen stalkte der ledige Mann die junge Frau, indem er mehrmals gegen ihren Willen ihre räumliche Nähe aufsuchte und ihr mehrmals mitteilte, er wolle wieder mit ihr zusammen sein, sie gehöre ihm. Die Richter hielten die belastenden Angaben der Zeugin für glaubwürdig. Die Gerichte verurteilten den Angeklagten für zwei Verbrechen und acht Vergehen