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Zwölf Jahre Haft für Mordversuch mit Messer

16.09.2025 • 14:03 Uhr
Zwölf Jahre Haft für Mordversuch mit Messer
Der 21-jährige wurde zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt.

Im Streit um sein verlorenes Handy verletzte unbescholtener 21-Jähriger nach Ansicht der Richter im Februar in Tötungsabsicht mit Messerstich 46-Jährigen in Feldkirch schwer.

Alle acht Geschworene werteten die Tat als Mordversuch. Demnach handelte der Angeklagte zumindest mit einem bedingten Tötungsvorsatz. Er hielt es also für möglich, dass das Opfer sterben könnte, und fand sich damit ab.

Wegen versuchten Mordes wurde der unbescholtene 21-Jährige am Dienstag in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Als Teilscherzengeld hat der ehemalige geringfügig Beschäftigte dem Opfer 3000 Euro zu bezahlen und der Ehefrau des Geschädigten 1000 Euro. Das Urteil des Geschworenengerichts unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher ist bereits rechtskräftig. Der von Martin Kloser verteidigte Untersuchungshäftling und Staatsanwältin Julia Berchtold akzeptierten die Entscheidung. Der Strafrahmen betrug 10 bis 20 Jahre oder lebenslängliche Haft.

Nach den gerichtlichen Feststellungen verletzte der in Deutschland lebende Türke am 13. Februar auf dem Vorplatz des Feldkircher Bahnhofs mit einem Stich mit seinem 20 Zentimeter langen Messer in den Unterbauch einen 46-jährigen Türken schwer. Demnach versuchte der 21-Jährigen seinen Bekannten mit zumindest zwei weiteren Messerstichen am Oberkörper zu verletzen. Der geflüchtete Angeklagte konnte noch am selben Tag in Feldkirch festgenommen werden. Der Schwerverletzte musste im Landeskrankenhaus Feldkirch notoperiert werden.

Der Angeklagte sagte, er habe den Mitarbeiter eines Imbisslokals nicht töten, sondern nur verletzen wollen. Verfahrenshelfer Kloser beantragte einen Schuldspruch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung. Der Angeklagte sagte im Dezember 2024 in Sprachnachrichten an das spätere Opfer, er werde ihn töten. Der 21-Jährige fuhr am Tattag mit dem Zug von Deutschland nach Feldkirch, suchte seinen Bekannten am Arbeitsplatz in einem Imbisslokal auf und stach dann auf dem Bahnhofsvorplatz zu.

Der angeklagte 21-Jährige war zornig auf seinen Bekannten. Der 46-Jährige schickte das verlorengegangene Handy des 21-Jährigen nach Deutschland. Das Paket kam aber beim Angeklagten nicht an. Gerichtspsychiater Reinhard Haller sprach von einer narzisstischen Kränkung des Angeklagten.

Gerichtsmedizinerin Marion Pavlic sagte, die Messerstiche seien grundsätzlich mit Lebensgefahr verbunden gewesen. Es sei ein Zufall, dass das Opfer nicht lebensgefährlich verletzt worden sei.