Freundin mit Auto zwei Mal angefahren

Die 24-Jährige wurde nicht verletzt und zum Ausweichen gezwungen. Dem vorbestraften Angeklagten wurde wegen Nötigung verurteilt.
Wegen Nötigung wurde der mit zwei einschlägigen Vorstrafen belastete Arbeitslose am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer Zusatzstrafe von 480 Euro (120 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Sechs Haftmonate aus einer offenen Vorstrafe wegen versuchter schwerer Körperverletzung aus dem Jahr 2023 muss der Angeklagte nicht absitzen.
Das milde Urteil von Richter Johannes Reheis ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte akzeptierte die Entscheidung. Weil er keinen Verteidiger hat, erhielt der 24-Jährige automatisch drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwältin Sophia Gassner gab kein Erklären ab.
Nötigung
Bei der Strafbemessung hatte die Verurteilung zu 240 Tagessätzen vom April am Bezirksgericht Dornbirn wegen Urkundenunterdrückung berücksichtigt werden müssen. Theoretisch hätte schon damals auch über den nunmehrigen Anklagevorwurf entschieden werden können. Die Höchststrafe für Nötigung beträgt ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen.
Beziehungsstreit
Nach den gerichtlichen Feststellungen fuhr der Angeklagte im Februar bei einer Tankstelle in Hohenems mit seinem Pkw zwei Mal seine vor der Motorhaube des Autos stehende Freundin an. Die 24-Jährige wurde dabei nicht verletzt und zum Weggehen gezwungen, sodass der Angeklagte nach dem Beziehungsstreit wegfahren konnte. Zuvor hatte der Angeklagte seine Freundin vergeblich dazu aufgefordert, ihn vorbeifahren zu lassen.
“Peinlich gewesen”
Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Der türkischstämmige 24-Jährige sagte, er habe seine Freundin nicht verletzen wollen. Er habe wegfahren wollen, weil ihm das Geschrei seiner Freundin und von anderen jungen Frauen bei der Tankstelle peinlich gewesen sei.
Nach dem Vorfall war der Angeklagte in einen Auffahrunfall verwickelt. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch stellte dazu das gegen ihn wegen das Verdachts der Gefährdung der körperlichen Sicherheit und Sachbeschädigung geführte Strafverfahren ein.