Ziegen verenden lassen: Tierquäler bezahlte Diversion nicht

Deshalb stand der unbescholtene 36-Jährige nun nochmals vor Gericht.
Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der angeklagte Tierhalter zwischen Juni und September 2024 in Dornbirn auf einer gepachteten Wiese seine Ziegen nicht artgerecht gefüttert, die Umzäunung nicht abgeändert, kein Frischwasser zur Verfügung gestellt, die Unterkunft nicht von Kot befreit, die von Parasiten befallenen Tiere nicht tierärztlich versorgen lassen, die Klauen nicht regelmäßig von Horn befreit und die Ziegen nicht regelmäßig gemolken.
Dadurch erkrankten seine Ziegen nach Ansicht der Richterin. Demnach verendeten einige der Tiere. Die Anzahl der verendeten Tiere ist nicht bekannt.
Vierstellige Geldstrafe
Wegen Tierquälerei wurde der unbescholtene Angeklagte am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt.
Das Urteil von Richterin Verena Wackerle ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte akzeptierte die Entscheidung. Weil er keinen Verteidiger hat, erhielt der 36-Jährige automatisch drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab kein Erklären ab. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht fünf Monaten Haft.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre der Angeklagte vorbestraft. Die Richterin gewährte ihm in der ersten Verhandlung im Jänner zunächst eine Diversion von 1000 Euro. Nachträglich verringerte sie die Geldbuße auf 400 Euro.
949 Euro zu bezahlen
Weil der Angeklagte die Geldbuße nicht bezahlte, wurde er jetzt verurteilt. Von der Diversion von 400 Euro überwies er dem Gericht nur 251 Euro. Die bereits bezahlten 251 Euro werden ihm nun von der Geldstrafe abgezogen. Offen sind damit also noch 949 Euro.
Hätte der Angeklagte die diversionelle Geldbuße von 400 Euro vollständig bezahlt, wäre das Strafverfahren eingestellt worden.
Der Angeklagte sagte, er sei wegen seiner schwierigen Lebenssituation überfordert gewesen. Inzwischen halte er keine Ziegen mehr.