Vorarlberger klagte nach Panne auf teurer Schiffsreise

Wegen niedrigen Wasserstands war teure Schiffsreise auf Flüssen in Afrika nicht möglich. Was im Zivilprozess zwischen Reiseveranstalter und Kunde am Freitag herauskam.
Der klagende Vorarlberger gab 22.000 Euro für eine Kreuzfahrt auf Flüssen in Zentralafrika aus. Doch das gebuchte Schiff lief im Juli 2024 wegen des niedrigen Wasserstands auf Grund auf und konnte nicht mehr weiterfahren. Deshalb musste die Abenteuerreise auf kleinen Schnellbooten weitergeführt werden.
Das war dem Vorarlberger zu mühsam. Er brach die Urlaubsreise ab und verlangte vom beklagten deutschen Reiseveranstalter vor allem den bezahlten Kaufpreis zurück. Der Streitwert im Rechtsstreit nach österreichischem Recht betrug 26.000 Euro.
Einigung
Im Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch einigten die Streitparteien zunächst darauf, dass der beklagte Veranstalter dem Kläger 13.700 Euro zurückzahlt. Das deutsche Reiseunternehmen widerrief dann aber den bedingten gerichtlichen Vergleich innerhalb der Frist und erklärte ihn für ungültig. Weil die beklagte Partei zur Ansicht gelangte, zu viel bezahlen zu müssen.
Deshalb wurde der Zivilprozess am Freitag weitergeführt. Im von Richter Gabriel Rüdisser geführten Verfahren wurde jetzt ein zweiter bedingter Vergleich geschlossen, der wiederum noch widerrufen werden könnte. Die Kompromisslösung sieht vor, dass der Reiseanbieter den anwaltlich von Christoph Fink vertretenen Ex-Kunden mit 12.900 Euro entschädigt.
Andere Gäste begeistert
Vor der neuerlichen Einigung argumentierte der Geschäftsführer des Reiseunternehmers damit, andere Gäste seien von der Abenteuerreise trotzdem begeistert gewesen. Nur 4 der 29 Urlauber hätten ihren Rücktritt vom Vertrag erklärt. Auf den Flüssen in Zentralafrika habe man im Juli mit kurzfristigen Änderungen des Wasserstands rechnen müssen. Wenige Wochen vor der Kreuzfahrt habe ein Mitarbeiter das Schiff getestet und für gut befunden.
Die Reise sei als Abenteuerurlaub beworben worden, sagte der Beklagtenvertreter. Deshalb habe man auch mit allfälligen Hindernissen rechnen müssen. Aber dem Kläger war das Abenteuer mit einer elfstündigen Fahrt mit den kleinen Ersatzbooten zu anstrengend.
Die klagende Partei bot als Zeuge dafür, dass im Juli keine Schiffsreise auf den Flüssen in Zentralafrika möglich sei, den afrikanischen Schiffskapitän an. Bis der Zeuge aus Afrika in Feldkirch aussage, könnte einiges an Zeit vergehen, merkte Richter Rüdisser an. Auch deshalb entschlossen sich die Streitparteien, den Zivilprozess noch einmal mit einer Einigung ohne Urteil zu beenden.