Haft für Einbrecher: „Ich bin dankbar“

Vorbestrafter 31-Jähriger war erleichtert, dass mehrjährige Gefängnisstrafe für mehrere Einbruchsdiebstähle und Beschädigung von geparkten Autos nicht noch höher ausfiel.
Wegen Einbruchsdiebstahls, Sachbeschädigung und Urkundenunterdrückung wurde der mit sieben Vorstrafen belastete Untersuchungshäftling am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Hinzu kam ein Jahr Haft aus einer offenen Vorstrafe wegen Einbruchsdiebstahls. Damit beträgt die Gesamtstrafe zweieinhalb Jahre Gefängnis.
In Apotheken und Imbiss eingebrochen
Der Arbeitslose hat zwei Apotheken und einem Imbisslokal insgesamt 10.800 Euro an Schadenersatz nach Einbrüchen zu leisten. Den Gesamtwert der Beute von 1097 Euro hat der 31-Jährige als Verfallsbetrag der Republik Österreich zu bezahlen.
Das Urteil von Richterin Lea Gabriel, mit dem der von Martin Reichegger verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Claudia Buss-Gerstgrasser einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.
Einbrüche und Vandalismus
Zwischen Juli und September beging der Angeklagte nach den gerichtlichen Feststellungen in Bregenz, Hard und Lustenau mehrere Einbruchsdiebstähle in Geschäfte und einen Einbruch in eine Bregenzer Wohnung.
Dem Urteil zufolge beschädigte der Bregenzer zudem am 17. September in Bregenz mehrere geparkte Autos und entwendete von einem Pkw eine Kennzeichentafel.
„Ich bin dankbar“, sagte der rasch rückfällig gewordene Angeklagte. Denn er habe eine noch höhere Gefängnisstrafe befürchtet. Die Richterin sah etwa davon ab, ihn auch sechs offene Haftmonate aus einer Vorstrafe nach dem Waffengesetz verbüßen zu lassen.
Für 30 Euro Wohnungstür aufgebrochen
Mit Ausnahme des Wohnungseinbruchs war der Angeklagte geständig. Die Richterin war aber davon überzeugt, dass der Angeklagte auch den Wohnungseinbruch begangen. Demnach hat er am Abend des 16. Juli die Wohnungstür eines 68-Jährigen in einem Bregenzer Mehrparteienhaus aufgebrochen und 30 Euro gestohlen. Für die Tat verließ der 31-Jährige ein Bregenzer Lokal, in dem er gemeinsam mit dem 68-Jährigen Billard spielte.
Rechtskräftig freigesprochen wurde die von Thomas Kaufmann verteidigte Zweitangeklagte vom Vorwurf des Beitrags zum Wohnungseinbruch. Die Richterin konnte nicht feststellen, dass die vorbestrafte 30-Jährige dem 31-Jährigen mit der Absicht vom Geldversteck des 68-Jährigen erzählte, dass ihr Bekannter in die Wohnung einbricht. Nach dem Einbruch kehrte der 31-Jährige wieder ins Billardlokal zurück. Als Einbrecher identifiziert wurde er durch einen Nachbarn des 68-Jährigen.