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Nächste Haftstrafe für jungen Täter

25.11.2025 • 16:12 Uhr
Nächste Haftstrafe für jungen Täter
Der Angeklagte ist schon wegen ähnlichen Delikten zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Stiplovsek, Canva

Einschlägig vorbestrafter 21-Jähriger nahm fremde Bankomatkarte und fremde Autokennzeichen weg.

Wegen Entfremdung unbarer Zahlungsmittel und Urkundenunterdrückung wurde der mit acht Vorstrafen belastete Angeklagte am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Zwei geschädigten Autobesitzerinnen hat der 21-Jährige insgesamt 50 Euro zu bezahlen.

Volle Berufung angemeldet

Das Urteil von Richterin Kathrin Feurle ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Clemens Haller meldete für seinen Mandanten volle Berufung an. Staatsanwältin Lisa Pfeifer meldete Strafberufung an. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Haft gewesen.

Nach den gerichtlichen Feststellungen nahm der Angeklagte seinem gleichaltrigen syrischen Freund Ende 2024 die Bankomatkarte weg.

Dem Urteil zufolge nahm der Syrer zudem im Oktober in Hohenems von zwei geparkten Autos Kennzeichen weg und montierte die Tafeln an seinem Pkw.

Von Strafen unbeeindruckt

Der Angeklagte habe sieben einschlägige Vorstrafen, sagte Richterin Feurle. Der Syrer sei schon mehrfach wegen ähnlicher Vorfälle zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Davon habe sich der 21-Jährige aber nicht beeindrucken lassen.

Wegen Urkundenunterdrückung sei der Angeklagte im August am Bezirksgericht Dornbirn verurteilt worden, merkte die Strafrichterin an. Zwei Monate später habe er dennoch neuerlich Urkundenunterdrückungen begangen und sei damit rasch rückfällig geworden.

Der Beschuldigte wurde am 30. Oktober festgenommen. Danach wurde über den unsteten jungen Mann Untersuchungshaft verhängt.

Richterin glaubt Täter und Opfer nicht

Die angeklagten Urkundenunterdrückungen mit den weggenommenen Kennzeichentafeln gab der Angeklagte zu. Zur Entfremdung unbarer Zahlungsmittel mit der weggenommenen Bankomatkarte beantragte der Syrer einen Freispruch. Aber die Richterin glaubte dem Angeklagten und dem mutmaßlichen Opfer nicht, wonach die Bankomatkarte dem Angeklagten freiwillig übergeben worden sei. Der Zeuge habe dem Angeklagten wohl helfen wollen, sagte die Richterin.