Versuchter Mord in Disco: Lange Haftstrafe

Vorbestrafter 20-Jähriger stach im Dezember 2024 in einer Disco in Röthis einem 18-Jährigen mit einem Messer in die Brust. Geschworene werteten Tat als Mordversuch.
Wegen versuchten Mordes wurde der mit zwei Vorstrafen belastete Angeklagte am Mittwoch in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer Zusatzstrafe von zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der 21-Jährige dem anwaltlich von Katrin Egger vertretenen Opfer 5000 Euro zu bezahlen.
Das Urteil des Geschworenengerichts unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher ist nicht rechtskräftig. Der von Katja Matt verteidigte Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde, Strafberufung und Beschwerde gegen die Verpflichtung zur Schmerzengeldzahlung an. Staatsanwalt Philipp Höfle meldete Strafberufung an.

Mordversuch
Der Strafrahmen für junge Erwachsene betrug für den zur Tatzeit 20 Jahre alten Angeklagten 10 bis 20 Jahre Haft. Das Gericht hatte bei der Strafbemessung auf eine Verurteilung des Angeklagten vom Februar 2025 Rücksicht zu nehmen.
Sieben der acht Geschworenen werteten die Tat im Sinne der Anklage als versuchten Mord. Demnach handelte der Angeklagte zumindest mit bedingtem Tötungsvorsatz: Er nahm es in Kauf und fand sich damit ab, dass das Opfer getötet werden könnte.
Mit Messerstich Lunge verletzt
Der angeklagte syrische Disco-Gast stach nach den gerichtlichen Feststellungen am 1. Dezember 2024 gegen 1.50 Uhr bei einer Schlägerei im Raucherbereich einer Diskothek in Röthis einem 18-jährigen Disco-Gast mit einem Klappmesser mit einer zehn Zentimeter langen Klinge sieben Zentimeter tief in die rechte Brust. Weil dadurch die Lunge verletzt wurde, bestand Lebensgefahr. Der Schwerverletzte musste notoperiert werden.
Der Beschuldigte flüchtete nach der Tat. Der unstete Syrer konnte noch am selben Tag in Hohenems in der Wohnung eines syrischen Freundes festgenommen werden. Bei der sichergestellten Tatwaffe handelt es sich um ein 24 Zentimeter langes Klappmesser.
Schlägerei eskalierte
Der Angeklagte befindet sich seit Dezember 2024 in Untersuchungshaft. Er räumte den Messerstich ein, sagte aber, er habe den 18-Jährigen nicht umbringen wollen. Er habe bei einer Schlägerei schlichtend eingegriffen und sich in Notwehr gegen den ihn zuerst schlagenden 18-Jährigen verteidigt. Der aus Syrien geflüchtete Kurde gab zu, dass er zu schnell aggressiv werde.
Der mittlerweile 19 Jahre alte Geschädigte sagte, unmittelbar nach seinem Raufhandel mit einem anderen jungen Mann habe der Angeklagte damit begonnen, auf ihn einzuschlagen. Dagegen habe er sich verteidigt. Er habe während der Schlägerei gar nicht mitbekommen, dass ihm ein Messerstich versetzt worden sei, gab der Zeuge vor Gericht zu Protokoll.

Eingeschränkt zurechnungsfähig
Der psychiatrische Gutachter Reinhard Haller bescheinigte dem Angeklagten eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit nach dem Konsum von Kokain und Alkohol und wegen einer Persönlichkeitsstörung. Mildernd gewertet wurde vom Gericht auch der Umstand, dass es bei der Tat beim Versuch geblieben und der Täter junger Erwachsener war.
Erschwerend wirkten sich eine einschlägige Vorstrafe, der rasche Rückfall nach der Verurteilung vom September 2024 und die Tatbegehung mit einem Messer aus.