Freigesprochen von Vergewaltigungsversuch

Gericht war nicht davon überzeugt, dass vorbestrafter 26-Jähriger aus Afghanistan im Mai am Mittag im Bregenzer Bahnhof versucht hat, eine 16-Jährige zu vergewaltigen.
Vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung wurde der von Klaus Fischer verteidigte Angeklagte am Montag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Deshalb wurde der Antrag der Staatsanwaltschaft Feldkirch auf Unterbringung des mehrfach vorbestraften Angeklagten in einem forensisch-therapeutischen Zentrum abgewiesen.
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Franziska Klammer ist nicht rechtskräftig. Denn der Staatsanwalt nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Bei einem Schuldspruch hätte der Strafrahmen zwei bis zehn Jahre Gefängnis betragen.
Der Vorwurf
In der Anklageschrift wird dem Afghanen vorgeworfen, er habe am 30. Mai gegen 12 Uhr im Bregenzer Bahnhof in der Fußgängerüberführung über die Geleise eine 16-jährige Bekannte zu vergewaltigen versucht.
Die mittlerweile 17 Jahre alte Jugendliche sagte vor Gericht als Zeugin, der alkoholisierte 26-Jährige habe sie geschlagen, sie in eine Ecke gedrückt, ihr das T-Shirt heruntergezogen, sie im Intimbereich berührt, sich selbst vor ihr entblößt und zu ihr gesagt, er werde jetzt Sex mit ihr haben.
Während der Gerichtsverhandlung wurden Überwachungsvideos des Vorfalls vorgeführt. Daraus ergebe sich, dass das Geschehen rund eine halbe Stunde lang gedauert habe, sagte Richterin Klammer. Zwar sei zu sehen, dass der Angeklagte zu Beginn dem Mädchen eine Ohrfeige verpasst habe. Und dass er am Ende mit ihr Geschlechtsverkehr gewollt habe. Ob er aber mit der Ohrfeige Geschlechtsverkehr erzwingen habe wollen, müsse offen bleiben.
Nicht feststellbar sei für den Schöffensenat auch, ob der Angeklagte über die Ohrfeige hinaus körperlich oder verbal gewalttätig geworden, so das Gericht.
Zu sehen sei auf dem Video, dass auch die 16-Jährige den Angeklagten geküsst und ihn umarmt habe, sagte die Vorsitzende des Schöffensenats.
Scheinbares Verhältnis
Der Angeklagte bezeichnete den Tatvorwurf der Jugendlichen als Lüge. Er sei früher ein Jahr lang mit ihr in einer Beziehung gewesen.
Gerichtspsychiater Reinhard Haller sagte, der Angeklagte sei zur Tatzeit eingeschränkt zurechnungsfähig gewesen. Aus psychiatrischer Sicht würden die Voraussetzungen für eine Einweisung für zurechnungsfähige Täter vorliegen. Denn der Afghane habe eine schwere psychische Störung. Er verhalte sich sehr impulsiv. Von ihm seien ohne psychiatrische Behandlung schwere Taten zu befürchten.