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Schwerkranke Kühe nicht behandelt: Milde Sanktionen in Tierquälerei-Prozess

03.12.2025 • 11:19 Uhr
Schwerkranke Kühe nicht behandelt: Milde Sanktionen in Tierquälerei-Prozess
Eine der schwer erkrankten Kühe verendete. Symbolfoto Canva, Hartinger

Unnötig zugefügten Qualen: Prozess endete für Landwirt aus dem Bezirk Feldkirch und Viehhändler ohne Eintrag ins Strafregister.

Der Strafprozess wegen angeklagter Tierquälerei endete am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch schon nach gut einer halben Stunde. Denn die beiden unbescholtenen und Verantwortung für mögliches Fehlverhalten übernehmenden Angeklagten bezahlten die diversionellen Geldbußen gleich in die gerichtliche Amtskasse ein.

Daraufhin stellte Richter Theo Rümmele die Strafverfahren ein, ohne Eintrag ins Strafregister. Die von Anastasija Lazarevic-Cvetkovic und Clemens Achammer verteidigten Angeklagten und Staatsanwältin Lisa Pfeifer waren mit der diversionellen Erledigung einverstanden.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch warf den Angeklagten Tierquälerei mit unnötig zugefügten Qualen durch unterlassene Hilfeleistung vor.

Demnach soll der 41-jährige Landwirt aus dem Bezirk Feldkirch zwei schwer erkrankten Kühen durch keinen Tierarzt medizinisch versorgen lassen haben. Eines der Tiere soll verendet sein.

Dem Strafantrag zufolge soll der 44-jährige Viehhändler aus dem Unterland eine der erkrankten Kühe zur Schlachtung nach Salzburg transportiert haben. Obwohl für den Viehhändler erkennbar gewesen sein soll, dass das gesundheitlich schwer angeschlagene Tier nicht transportfähig gewesen sei. Mit dem Transport sollen der ohnehin schon unter Schmerzen leidenden Kuh noch mehr Schmerzen zugefügt worden sein.

Richter Rümmele bot den Angeklagten die diversionelle Erledigung an. Die Geldbuße für den angestellten Landwirt mit dem Monatseinkommen von 400 Euro wurde mit 400 Euro (100 Tagessätze zu je 4 Euro) festgesetzt. Für den selbstständigen Viehhändler mit dem monatlichen Netto-Einkommen von 3000 Euro belief sich die Geldbuße auf 900 Euro (60 Tagessätze zu je 15 Euro). Er hatte auch noch 100 Euro für pauschalierte Verfahrenskosten zu bezahlen.

Eine diversonelle Geldbuße darf maximal 180 Tagessätze betragen. Bei einem Urteil mit einem Schuldspruch wäre die mögliche Höchststrafe zwei Jahre Gefängnis gewesen.

Verteidigerin Lazarevic-Cvetkovic sagte, der Landwirt habe als Tierhalter im Rahmen seiner Möglichkeiten alles getan, um die beiden erkrankten Kühe zu versorgen.

Verteidiger Achammer sagte, für den Viehhändler sei nicht erkennbar gewesen, dass die Kuh nicht transportfähig gewesen sei. Das Tier habe zwar ein ungewöhnlich dickes Bein gehabt. Dennoch sei die Kuh problemlos selbstständig in das Transportfahrzeug eingestiegen.