Schwerer Unfall mit Auto: Fahrerin war 13

Jugendliche wurde von Pkw angefahren und schwer verletzt und fordert von minderjähriger Lenkerin Schadenersatz.
Der Hergang des Verkehrsunfalls vom 30. Dezember 2023 gegen 6.30 Uhr im Hof eines Mehrparteienhauses im Bezirk Dornbirn ist unstrittig. Die damals 15 Jahre alte Klägerin wies die seinerzeit 13 Jahre alte Autofahrerin beim Einparkieren ein. Dabei beging die unmündige Pkw-Lenkerin offenbar einen Fahrfehler. Das fahrende Auto erfasste die Fußgängerin und drückte sie gegen eine Hauswand. Dabei wurde die 15-Jährige schwer verletzt.
10000 Euro Schadenersatz
Die Schwerverletzte klagt jetzt die unmündige Autofahrerin auf rund 10.000 Euro Schadenersatz. Die Klägerin fordert auch die Haftung der Beklagten für allfällige künftige Schäden aus dem Vorfall.
Der Zivilprozess am Landesgerichte Feldkirch begann am Freitag mit der vorbereitenden Tagsatzung. Die nächste Verhandlung findet im Jänner 2026 statt.
Die Zivilrichterin sagte bei ihrer Erörterung der Sach- und Rechtslage, letztendlich werde wohl der Stiefvater der unmündigen und daher über keinen Führerschein verfügenden Autofahrerin nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) für die Unfallfolgen zu haften haben. Oder dessen Haftpflichtversicherung. Denn der Stiefvater sei der Autohalter, dessen Pkw haftpflichtversichert sei.
Auto des Stiefvaters
Zu klären werde in dem Zivilprozess sein, unter welchen Umständen die beklagte 13-Jährige zu dem Autoschlüssel gelangt sei, sagte die Richterin. Der Stiefvater wird vor Gericht als Zeuge gefragt werden, ob er den Autoschlüssel ordnungsgemäß verwahrt hat oder nicht.
Der Anwalt der Klägerin sagte vor Gericht, die Haftpflichtversicherung des Autohalters habe Zahlungen abgelehnt. Seine Mandantin habe dann den Stiefvater der Unfallfahrerin klagen wollen. Das habe aber das Pflegschaftsgericht verhindert.
Der Klagsvertreter behauptete, beim Unfall sei die 13-Jährige nicht zum ersten Mal am Steuer des Autos ihres Stiefvaters gesessen. Sie sei damit schon davor gefahren.