Vorarlberg

Obmann verwendete Fördergelder falsch

18.12.2025 • 11:29 Uhr
Obmann verwendete Fördergelder falsch
Der Betreiber einer privaten Kinderkrippe soll insgesamt rund 160.000 Euro an Fördergeldern zu Unrecht ausgezahlt haben. Canva/Hartinger

Unbescholtener Betreiber von privater Kinderbetreuungseinrichtung bezahlte mit öffentlichen Geldern dafür nicht vorgesehene Mitarbeiter. Berufungsgericht verringerte Strafe.

Nach den gerichtlichen Feststellungen ließ sich der Betreiber einer privaten Kinderkrippe aus dem Bezirk Dornbirn zwischen November 2021 und Februar 2024 vom Land und der Standortgemeinde insgesamt rund 160.000 Euro an Fördergeldern zu Unrecht auszahlen. Demnach gab der 39-Jährige in seinen Förderansuchen in der Kinderkrippe nicht pädagogisch tätige Mitarbeiter aus der Administration, der Reinigung und der Hausbetreuung tatsachenwidrig als pädagogische Mitarbeiter an. Förderungswürdig waren nur pädagogische Mitarbeiter.

3000 Euro Strafe

Wegen des Vergehens des Förderungsmissbrauchs wurde der unbescholtene Angeklagte mit dem Nettoeinkommen von 3200 Euro im April am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von drei Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 3000 Euro (200 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt.

Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht sechs Monaten Haft.

Verhandlung in Innsbruck

In der Berufungsverhandlung bestätigte das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) den Schuldspruch. In zweiter Instanz wurde die Strafe herabgesetzt. Das Berufungsgericht verhängte eine teilbedingte Geldstrafe von 5400 Euro (360 Tagessätze zu je 15 Euro). Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 2700 Euro.

Das OLG-Urteil ist rechtskräftig. Damit wurde die zu bezahlende Geldstrafe um 300 Euro verringert. Zudem entfiel die bedingte Haftstrafe. Das Oberlandesgericht hielt die Feldkircher Strafe für einen Unbescholtenen für etwas zu streng.

Als Schadenersatz hat der Angeklagte dem OLG-Urteil zufolge dem Land Vorarlberg wegen Unklarheiten bei der Abrechnung nicht mehr 87.000 Euro zurückzuzahlen, sondern vorläufig nur noch 12.000 Euro und der Standortgemeinde seiner Kinderkrippe nicht mehr 62.000 Euro, sondern vorerst bloß noch 12.000.

Dass vom Angeklagten angegebene nicht-pädagogische Mitarbeiter nicht förderungswürdig seien, gehe aus den gesetzlichen Bestimmungen klar hervor, sagte der Feldkircher Richter. Die Förderrichtlinien, die auf das Gesetz verweisen, seien allerdings unklar formuliert gewesen. Der Angeklagte habe sich über die klaren gesetzlichen Bestimmungen vorsätzlich nicht informiert. Somit habe er einem Rechtsirrtum unterlegen, der ihm jedoch zum Vorwurf gemacht werden könne.

Der Angeklagte beantragte einen Freispruch.