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Bestätigt: Arzt schuld an Tod des Patienten

HEUTE • 12:24 Uhr
Bestätigt: Arzt schuld an Tod des Patienten

Grob fahrlässige Tötung: Angeklagter Facharzt wurde am Landesgericht Feldkirch zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

Wegen grob fahrlässiger Tötung wurde der angeklagte Facharzt mit dem Nettoeinkommen von 11.000 Euro im Mai im neuen Strafprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 26.000 Euro (260 Tagessätze zu je 100 Euro) verurteilt. Als Teilschadenersatz hat er zwei Töchtern des Verstorbenen 1800 Euro für Begräbniskosten zu bezahlen.

Urteil rechtskräftig

Das im zweiten Rechtsgang ergangene Urteil ist rechtskräftig. Denn die erstinstanzliche Entscheidung wurde nun in der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) bestätigt. Das Berufungsgericht gab der vollen Berufung des Angeklagten keine Folge. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht vier Monaten Haft.

Nach der Magenspiegelung vom 6. Dezember 2021 in der Unterländer Ordination des Facharztes starb der 43-jährige Patient wegen der eingetretenen Hirnschäden am 11. Dezember 2021 in einem Krankenhaus. Verantwortlich für den Tod des Familienvaters ist nach Ansicht der Strafrichter der 62-jährige Angeklagte. Denn das Notfallmanagement des sogar als Notarzt ausgebildeten Mediziners sei eine Katastrophe gewesen, sagte der Feldkircher Erstrichter. Er habe nicht einmal mit einer lebensrettenden Herzdruckmassage auf den Atemstillstand des Patienten reagiert.

Angeklagte beantragte Freispruch

„Ich weiß nicht, was an jenem Tag mit Ihnen los war“, sagte der Richter am Landesgericht zum Angeklagten. „Sehr bedenklich“, sei, dass der Facharzt die notwendigen Notfallmaßnahmen im Gerichtssaal nicht korrekt geschildert habe. Der Angeklagte sagte, er habe alle ihm möglichen Notfallmaßnahmen gesetzt. Er beantragte einen Freispruch.

Der Feldkircher Strafrichter sagte, eine teilbedingte Haftstrafe wäre angemessen gewesen. Allerdings durfte die Strafe nicht höher ausfallen als die Sanktion im ersten Prozess. Denn die Staatsanwaltschaft hatte keine Strafberufung gegen die im ersten Rechtsgang im September 2023 von einem anderen Richter verhängte Geldstrafe von 26.000 Euro (260 Tagessätze zu je 100 Euro) angemeldet. Deshalb galt nun das sogenannte Verschlechterungsverbot.

Im ersten Prozess erfolgte der Schuldspruch nicht wegen grob fahrlässiger Tötung, sondern nur wegen fahrlässiger Tötung. Das Oberlandesgericht hob 2024 dieses Urteil auf und ordnete die Einholung eines zusätzlichen medizinischen Gutachtens und eine neue Verhandlung mit einem anderen Richter in Feldkirch an.