Vor Hochzeitsfeier mit Bombe gedroht

Arbeitsloser 15-Jähriger beging zudem zwei Raubversuche. Teilbedingte Gefängnisstrafe für Unbescholtenen.
Wegen versuchten schweren Raubes, versuchten Raubes, versuchter schwerer Körperverletzung und versuchter gefährlicher Drohung wurde der unbescholtene Untersuchungshäftling am Freitag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil sechs Monate.
Psychiatrische Behandlung
Der 15-Jährige hat Bewährungshilfe, Psychotherapie und psychiatrische Behandlung und Medikation in Anspruch zu nehmen sowie betreut zu wohnen.
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher ist rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich für den Jugendlichen auf null bis siebeneinhalb Jahre Gefängnis.
Passantin bedroht
Der damals 14 Jahre alte Arbeitslose sagte am 24. Oktober vor einer Hochzeitsgesellschaft am Dornbirner Rathausplatz zu einer Passantin, er werde die Hochzeit crashen. Er sei Moslem und habe eine Bombe unter seiner Jacke. Weil die 40 Hochzeitsgäste von der Drohung nichts erfuhren, lag rechtlich eine versuchte gefährliche Drohung vor.
Am nächsten Tag schlug und verletzte der Schulabbrecher in Hohenems eine 18-jährige Passantin und versuchte, sie zu berauben.
Versuch Bankomat aufzubrechen
Am 4. November versuchte der inzwischen 15 Jahre alte Obdachlose in Dornbirn vor einem Bankomaten mit vorgehaltenem Schraubenzieher einen 43-Jährigen zu berauben.
Die erste von vier Straftaten innerhalb von sechs Wochen beging der wegen eines Schütteltraumas als Baby eingeschränkt zurechnungsfähige Angeklagte am 23. September in Hohenems. Vor einer Trafik schlug und verletzte der Jugendliche einen 73-Jährigen, den er Minuten zuvor vergeblich um Geld angebettelt hatte.
Der zuletzt obdachlose 15-Jährige befindet sich seit 4. November in U-Haft. Er sagte vor Gericht, alles sei besser als Gefängnis. Mit Ausnahme des versuchten Raubes an der 18-Jährigen war der Angeklagte geständig.