Haftstrafe nach brutalen Tritten am Bahnhof Dornbirn: So hat das Berufungsgericht entschieden

Am Boden liegender Frau ins Gesicht getreten: Rückfalltäterin fasste in erster Instanz mehrjährige Haftstrafe aus. Jetzt hat das Oberlandesgericht über die Strafberufung und die Beschwerde der Angeklagten entschieden.
Wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung und Verleumdung wurde die mit sechs einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte im Mai am Landesgericht Feldkirch zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Hinzu kamen sechs Haftmonate aus einer offenen einschlägigen Vorstrafe aus dem Jahr 2023. Damit beträgt die Gesamtstrafe viereinhalb Jahre Gefängnis. Als Teilschmerzengeld hat die Angeklagte der Verletzten vorerst 1000 Euro zu bezahlen.
Das Urteil des Schöffensenats wurde in zweiter Instanz rechtskräftig bestätigt. Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) gab der Strafberufung und der Beschwerde der Angeklagten gegen den Widerruf der Vorstrafe keine Folge.Die Angeklagte verzichtete auf eine Nichtigkeitsbeschwerde. Dadurch wurde der Schuldspruch rechtskräftig. Der Strafrahmen betrug nicht ein bis 10, sondern zwei bis 15 Jahre Gefängnis. Wegen der erheblichen Gewalt erhöhte sich die Mindeststrafe auf zwei Jahre. Zudem belief sich die mögliche Höchststrafe auf 15 Jahre. Denn die Angeklagte befand sich wegen einschlägiger Haftstrafen im Rückfall.
15 bis 20 Tritte
Nach den gerichtlichen Feststellungen schlug die alkoholisierte Angeklagte am 8. Jänner beim Dornbirner Bahnhof eine Bekannte auf den Boden. Demnach versetzte die 42-Jährige danach der auf dem Boden liegenden Frau 15 bis 20 Tritte, darunter einige ins Gesicht, auch mit der Ferse. Das Opfer kam mit einer Hirnblutung und Prellungen und damit als leicht eingestuften Verletzungen davon.
Überwachungskameras filmten die Gewalttat. Das Video wurde im Gerichtssaal vorgeführt. Darauf sei nicht nur die Brutalität der Attacke zu sehen, sagte der Staatsanwalt, sondern leider auch mangelnde Zivilcourage von tatenlos zusehenden Passanten.
Auch Verleumdung
Der Schuldspruch zur Verleumdung verdeutlichte das Tatmotiv. Die Angeklagte behauptete dem Urteil zufolge bewusst wahrheitswidrig, die getretene Frau habe Kokain an die 16-jährige Tochter der Angeklagten weitergegeben. Mildernd gewertet wurden das Geständnis, die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit durch die Alkoholisierung und der Versuch beim Hauptdelikt. Erschwerend wirkten sich die sechs einschlägigen Vorstrafen, das Vorliegen von zwei Verbrechen, der rasche Rückfall, die Tatbegehung während offener Probezeit und die brutale Vorgangsweise aus. Selbst der Verteidiger räumte ein, das Video von der Gewalttat spreche eine deutliche Sprache.