Termin für neuen Prozess in der Causa Tschann steht

Der Bludenzer Bürgermeister Simon Tschann muss sich nach der Aufhebung des Schuldspruchs wegen Amtsmissbrauchs demnächst neuerlich vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten
Der zweite Rechtsgang in der Amtsmissbrauchs-Causa um den Bludenzer Bürgermeister Simon Tschann ist für 2. Februar angesetzt. Das teilte Gerichtssprecher Dietmar Nußbaumer am Montagvormittag mit. Verhandelt wird erneut am Landesgericht Feldkirch. Die Verhandlung beginnt um 9 Uhr und wurde bis 13 Uhr anberaumt.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Dieser hob das erstinstanzliche Urteil im November 2025 wegen Amtsmissbrauchs auf und verwies die Sache zur neuerlichen Verhandlung an das Landesgericht zurück. Die Begründung des Erstgerichts sei nicht ausreichend gewesen, insbesondere im Hinblick auf die subjektive Tatseite.
Dem Bürgermeister war vorgeworfen worden, im Jahr 2021 als Baubehörde eine Bauabstandsnachsicht sowie eine Baubewilligung für eine Wohnanlage erteilt zu haben, obwohl nach Ansicht der Anklage nicht alle Voraussetzungen vorlagen. Laut Vorwurf soll er dabei wissentlich rechtswidrig gehandelt haben. Der Beschuldigte bestritt dies und verwies darauf, Bescheide aufgrund der Arbeitsbelastung nicht im Detail prüfen zu können.
Auslegungsspielraum
Der Oberste Gerichtshof hielt fest, dass Behörden bei Bauverfahren über einen gewissen Auslegungsspielraum verfügen. Dem aufgehobenen Urteil lasse sich nicht klar entnehmen, in welchem Umfang sich der Beschuldigte mit dem konkreten Sachverhalt auseinandergesetzt habe. Diese Fragen seien nun neuerlich zu prüfen.
Aufgehoben wurde damit auch die Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von elf Monaten sowie zu einer Geldstrafe. In einem weiteren Anklagepunkt wegen falscher Beurkundung im Amt war der Bürgermeister bereits vom Obersten Gerichtshof freigesprochen worden.
Der zweite Rechtsgang soll die offenen rechtlichen Fragen klären. Ein neuerliches Urteil wird nach Abschluss der Beweisaufnahme erwartet. Der Beschuldigte gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung als unschuldig.