„Wie kommt man dazu, nur weil Ihnen fad ist?“ – Urteil nach Einbrüchen

Nach einer Reihe von Einbrüchen und Diebstählen musste sich ein junger Mann nun vor Gericht verantworten.
Als ihn ein Bekannter überreden wollte, habe er sich gedacht: „Egal.“ Dann brachen sie in mehrere Gebäude ein, um Geld zu stehlen. Darunter: eine Bäckerei, ein Barbershop, ein Schnellimbiss. Ein Moped haben sie laut Anklage ebenfalls gestohlen und beschädigt. Richter Dietmar Nußbaumer merkt an, dass hier Nahversorger dabei seien und fragt: „Wie kommt man dazu, nur weil Ihnen fad ist?“
Entsprechend seiner Aussage erbeuteten die beiden Männer zirka 200 bis 300 Euro, die sie aufteilten und bereits wieder ausgaben. In der Bäckerei erzielten sie keine Beute. Hinzu kam ein Mobiltelefon aus dem Barbershop, das konfisziert wurde.
Bitte um letzte Chance
Der Angeklagte nimmt Bewährungshilfe in Anspruch. Nach Aussage der Bewährungshelferin hat er sich während dieser Zeit sehr aktiv gezeigt. Eine Perspektive sei bereits geschaffen worden: So habe er eine Zusage für eine Beschäftigung und wieder eine sichere Wohnsituation.
Aus früheren Vergehen sind noch zwei bedingte bzw. teilbedingte achtmonatige Freiheitsstrafen offen. Hinzu kommt eine bedingte Entlassung. Die Staatsanwaltschaft beantragt für alle drei einen Widerruf. Die Verteidigung beantragt ein mildes Urteil und dementsprechend „eine letzte Chance“ für den jungen Mann. Dieser verspricht, die Chance zu nützen, falls das Gericht sie ihm gewährt.
Schuldspruch und Widerruf
Richter Dietmar Nußbaumer verurteilt den Angeklagten zu sechs Monaten Freiheitsstrafe. Die Bedingungen für gewerbsmäßigen Einbruchdiebstahl seien gegeben. Es wären jedoch bis zu 30 Monaten Haft möglich gewesen. Zudem widerruft er beide bedingten Freiheitsstrafen, sodass der Angeklagte zu den sechs weitere 16 Monate ableisten muss. Die bedingte Entlassung widerruft er nicht, verlängert allerdings die Probezeit.
Mildernd wirkt sich aus, dass der Angeklagte den Schaden teilweise wieder gut gemacht hat und es in einzelnen Fällen beim Diebstahlversuch blieb. Erschwerend wirken die Vorstrafen und dass er innerhalb mehrerer Probezeiten schnell rückfällig wurde. Die Verteidigung kündigt einen Rechtsmittelverzicht an. Die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab, wodurch das Urteil nicht rechtskräftig ist.