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Polizeikontrolle auf “Drogen”-Spielplatz: Jugendlicher wehrte sich gegen Durchsuchung

30.01.2026 • 16:35 Uhr
Polizeikontrolle auf "Drogen"-Spielplatz: Jugendlicher wehrte sich gegen Durchsuchung
Prozess nach Polizeikontrolle. Symbolfoto Stiplovsek

17-Jähriger wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt vor Gericht. Warum der Prozess ohne Verurteilung endete.

Mit gesenktem Blick sitzt der 17-Jährige im Verhandlungssaal des Landesgerichts Feldkirch. Neben seinem Verteidiger haben seine Eltern Platz genommen, in den Zuschauerbänken eine Schulklasse, die an diesem Vormittag mehrere Verhandlungen verfolgt. Der Jugendliche, im dritten Lehrjahr und bislang unbescholten, muss sich wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verantworten.

Kontrolle auf Spielplatz

Der Vorfall, der zur Anzeige führte, hatte sich im Oktober 2025 auf dem Spielplatz beim Kapuzinerkloster in Feldkirch, ein Ort, an dem in der Nacht gerne mal Drogen konsumiert werden. Aus diesem Grund führten Polizeibeamte dort eine Kontrolle durch, die dem 17-Jährigen offenbar missfiel. Laut Anklage stieß er dabei mit beiden Handballen gegen den Oberkörper eines Polizisten. Zudem soll er einen weiteren Beamten mit seiner Schulter zur Seite gestoßen haben. Weiters soll der Jugendlichen versucht haben, sich mit aller Kraft aus dem Festhaltegriff eines Polizisten zu lösen.

“Kurschlussreaktion”

Die Verteidigung spricht von einer „Kurzschlussreaktion“. Der 17-Jährige stehe kurz vor der Lehrabschlussprüfung, auf die er sich freue. Die Verteidigung sprach sich gegen eine spezialpräventive Verurteilung aus und regte ein diversionelles Vorgehen an. Der Jugendliche zeigte sich vor Gericht einsichtig. Sein Verhalten sei nicht in Ordnung gewesen, räumte er ein. Jugendstrafrichter Martin Mitteregger bot dem Minderjährigen an, binnen vier Wochen 30 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten und Pauschalkosten in der Höhe von 100 Euro zu bezahlen. Der Jugendliche nahm das Diversionsangebot an und kommt somit straffrei davon.

Polizeikontrolle auf "Drogen"-Spielplatz: Jugendlicher wehrte sich gegen Durchsuchung
Jugendstrafrichter Martin Mitteregger sprach mahnende Worte. hartinger

Klare Worte

Der Richter nutzte die Gelegenheit für klare Worte. Er habe schon viele junge Menschen vor Gericht gesehen, bei denen der Einstieg mit Cannabis und Alkohol begonnen habe und später härtere Drogen, Psychosen und der Verlust von Arbeit gefolgt seien. „Ich kann deshalb jedem Jugendlichen nur dringend empfehlen, vor jeglichem Joint Abstand zu nehmen“, mahnte Mitteregger.