Österreich

Verkehrsunfall fingiert: Unternehmer wollte Versicherung betrügen

30.01.2026 • 16:19 Uhr
Unfall Rheintalautobahn
Prozess nach absichtlich herbeigeführtem Unfall. Symbolbild NEUE

Mit einem absichtlich herbeigeführten Schadensfall wollte ein 37-jähriger Unternehmer die Versicherung täuschen. Nun stand der Mann vor Gericht.

Es beginnt mit einem Unfall, der eigentlich keiner war. Am 16. Dezember 2024 sollen zwei Männer in Lustenau einen Verkehrsunfall bewusst herbeigeführt beziehungsweise vorgetäuscht haben – mit dem Ziel, den Schaden anschließend als Kaskofall bei der Versicherung zu melden. Vor dem Landesgericht Feldkirch musste sich deswegen ein 37-jähriger Unternehmer wegen versuchten schwerer Betrugs verantworten.

Inhaber einer Autolackiererei

Der 37-jährige Angeklagte betreibt eine Autolackiererei in der Schweiz. Er ist Geschäftsführer und Alleingesellschafter des Unternehmens, sein Einkommen bezifferte er mit rund 6000 Franken monatlich, was rund 6550 Euro entspricht. Vor Gericht bekannte sich der Mann schuldig. Auf die Frage von Richter Theo Rümmele, warum er das gemacht habe, sagte er knapp: „Aus Dummheit.“ Er schäme sich, wolle „endgültig Frieden haben“ und für den Fehler gerade stehen.

Auch seine Verteidigerin sprach von einem „riesigen Fehler“, zu dem sich ihr Mandant habe hinreißen lassen. Er übernehme die volle Verantwortung, habe letztlich vor allem sich selbst geschadet und sei auf dem Schaden sitzen geblieben. Es sei ihm peinlich und unangenehm, zudem sei er Alleinverdiener und seine Ehefrau gerade schwanger. Strafrechtlich sei er bisher unbescholten. Die Verteidigung regte daher eine diversionelle Erledigung an. Diese setzt unter anderem voraus, dass keine schwere Schuld vorliegt, der Beschuldigte Verantwortung für die Tat übernimmt und es keine Todesopfer gibt. Wird die vereinbarte Geldbuße fristgerecht bezahlt, wird das Strafverfahren eingestellt und es kommt zu keiner Verurteilung.

Verkehrsunfall fingiert: Unternehmer wollte Versicherung betrügen
Richter Theo Rümmele bot dem Angeklagten eine Diversion an.
Hartinger

Geldbuße

Richter Rümmele bot dem Angeklagten eine Geldbuße in Höhe von 2250 Euro. Der Angeklagte erklärte sich damit einverstanden. Die Staatsanwaltschaft sprach sich gegen die Diversion aus. Angesichts der Schadenshöhe gehe man von einer schweren Schuld aus, weshalb einer diversionellen Erledigung nicht zugestimmt werden könne, so der Vertreter der Anklage