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Schwere Erpressung, Raub, gefährliche Drohung und mehr: Ex-Schulfreund um knapp 8000 Euro erleichtert

03.03.2026 • 18:04 Uhr
Schwere Erpressung, Raub, gefährliche Drohung und mehr: Ex-Schulfreund um knapp 8000 Euro erleichtert
Schöffensenat bezeichnete die Verantwortung des Angeklagten als “„abstrus und unglaubwürdig“. NEUE

21-Jähriger verantwortete sich laut Gericht “abstrus und unglaubwürdig” – So lautet das Urteil gegen den sechsfach Vorbestraften.

Der Angeklagte und das mutmaßliche Opfer kennen sich noch aus der Sonderschule. Im Sommer 2024 trafen sie sich in einem AMS-Kurs wieder. Dort soll sich der 21-jährige Angeklagte vor seinem ehemaligen Schulkollegen als Millionär aufgespielt haben. Er zeigte ihm am Handy Bilder mit Geldbündeln, einer Rolex und angeblichen Kontoständen in Millionenhöhe, erwirtschaftet mit lukrativen Investments und Onlinespielen. Warum sich der ehemalige Schulfreund auf den Angeklagten einließ, wurde im Prozess deutlich. Wie sein Bruder im Zeugenstand schilderte, ist der 21-Jährige zu 60 Prozent geistig beeinträchtigt. Dies wurde auch von einem Sachverständigen bestätigt.

Beim AMS hinterlegte Kontonummer geändert

Laut Anklage brachte der 21-jährige türkische Staatsangehörige seinen früheren Schulkollegen zwischen Juni 2024 und Juli 2025 dazu, ihm Zugangsdaten zu seinem Bankkonto zu geben. Er soll ein weiteres Konto eingerichtet, Überweisungen veranlasst und auch das Arbeitslosengeld des Opfers zeitweise auf sein eigenes Konto umgeleitet haben. Insgesamt flossen so binnen einem Jahr knapp 8000 Euro. Die Zahlungen gingen nicht nur direkt an den Angeklagten, sondern auch an einen Online-Zahlungsdienst sowie an einen Anbieter von Guthabenkarten. Auch dieses Geld kam aber letztlich dem Angeklagten zugute. Zudem soll der sechsfach Vorbestrafte seinem ehemaligen Schulkollegen unter Androhung von Gewalt 20 Euro abgenommen haben. Immer wieder soll er damit gedroht haben, ihn und seine Familie umzubringen und zu schlagen.

Geschädigter hat immer noch Angst

Weil das mutmaßliche Opfer immer noch Angst vom Angeklagten hat, wurde es in Abwesenheit des Angeklagten einvernommen. Ebenfalls aus Angst habe er Überweisungen an den Angeklagten freigegeben. Der Angeklagte habe ihm immer wieder damit gedroht, ihn und seine Familie zu schlagen und umzubringen.

Laut Anklage hat sich der 21-Jährige zudem von einer jungen Frau 2300 Euro geliehen, obwohl er gewusst hat, dass er das Geld nicht zurückzahlen kann. Bei einem Treffen, bei dem er einen Schuldschein unterschreiben sollte, soll es zu einer Drohung gekommen sein. Während sich der Angeklagte zu diesem Faktum weitestgehend geständig zeigte, bestritt er die restlichen Vorwürfe. Die Geldbewegungen seien im Zusammenhang mit gemeinsamen Online-Spielen erfolgt, Gewinne habe man im Verhältnis 70 zu 30 teilen wollen. Drohungen habe es keine gegeben, höchstens Beschimpfungen. “Milieubedingter Umgangston” nannte das sein Verteidiger Markus Rosenberger.

Höchststrafe bei 15 Jahren Haft

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Sabrina Tagwercher folgte dieser Darstellung nicht. Die Verantwortung sei „abstrus und unglaubwürdig“ und als Schutzbehauptung zu werten. Erschwerend wirkten unter anderem die teilweise einschlägige Vorstrafenbelastung sowie der rasche Rückfall.

Aufgrund einer früheren Verurteilung wegen einer ganz ähnlichen Straftat und des raschen Rückfalls erhöhte sich das Höchstmaß der Strafe auf 15 Jahre Haft. Der Angeklagte wurde schließlich zu drei Jahren Haft verurteilt – und zwar wegen schwerer Erpressung, Raub, Diebstahl, gefährlicher Drohung, Betruges und betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauchs. Das Strafmaß sei am unteren Ende des Rahmens angesetzt, betonte die Vorsitzende. Vier Monate einer offenen Bewährungsstrafe wurden widerrufen, eine weitere Probezeit auf fünf Jahre verlängert.

Der Angeklagte kann die Haft – sofern er die Voraussetzungen erfüllt – im elektronisch überwachten Hausarrest, sprich mit Fußfessel, absitzen. Er nahm das Urteil an, es ist aber noch nicht rechtskräftig.