Wollte Schokolade stehlen, endet vor Gericht: Freiheitsstrafe für 38-Jährigen ausgesprochen

Ein Vorfall in einem Lebensmittelgeschäft endet für einen 38-Jährigen mit einer Freiheitsstrafe. Ausgangspunkt war Schokolade im Wert von 15 Euro.
Eine Bedienstete des Lebensmittelgeschäfts ist heute als Zeugin vor Gericht. Sie habe den 38-jährigen Angeklagten dabei beobachtet, wie er Schokolade im Wert von rund 15 Euro einsteckte. An der Kasse stellte sie ihn zur Rede. Als sie ihn ins Büro führen wollte, wurde er aggressiv.
Mit Kopfnuss gedroht
“Er kam einen Schritt auf mich zu und sagte er werde mir eine Kopfnuss geben, wenn ich ihn nochmals anfasse. Er deutete mit einer Geste eine Kopfnuss an.” So sagte die Zeugin vor der Polizei aus. Im Verhandlungssaal adaptiert sie dies in einem Punkt: Der Angeklagte habe “Headbutt” gesagt. Anschließend sei der Mann geflüchtet. Die Zeugin habe ihn verfolgt, aber schließlich verloren. Sie macht allerdings deutlich, dass es nicht zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den beiden kam.
Der Angeklagte kann sich an den Vorfall kaum mehr erinnern. Er habe an jenem Tag Bier getrunken und Medikamente geschluckt. “In diesem Zustand mache ich nur Blödsinn”, sagt er. Der Mann gibt an, einen Tablettenentzug gemacht zu haben.
Der 38-Jährige wurde am nächsten Tag von der Polizei einberufen. Er selbst glaubt, dass er die Frau beschimpft, aber nicht bedroht hat. Seiner lückenhaften Erinnerung steht jedoch die detaillierte Schilderung der Zeugin gegenüber.
Sieben Monate Haft
Letztlich verkündet Richterin Lea Gabriel einen Schuldspruch hinsichtlich Nötigung und Diebstahls. Die Freiheitsstrafe von sieben Monaten steht vor dem Hintergrund, dass der Angeklagte bereits 14 zählbare Vorstrafen, elf davon einschlägig, hat. Zudem muss er Privatbeteiligtenansprüche von 100 Euro bezahlen. Ein Antrag auf Fußfessel ist möglich.
Mildernd berücksichtigt wurde das teilweise Geständnis zur Nötigung, das volle Geständnis zum Diebstahl und dass letzterer beim Versuch blieb. Es wären bis zu eineinhalb Jahren Haft möglich gewesen.
Die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung. Der Angeklagte ist nicht anwaltlich vertreten. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.